Ab welchem Zeitpunkt habe ich Anspruch auf eine IV-Rente?
Ab welchem Zeitpunkt habe ich Anspruch auf eine IV-Rente? Was bedeutet die sogenannte Wartezeit?
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Der Anspruch auf eine IV-Rente beginnt frühestens nach Ablauf einer einjährigen Wartezeit.
Während dieses Jahres muss die Arbeitsunfähigkeit durchschnittlich mindestens 40 Prozent betragen. Nach Ablauf dieser Frist muss weiterhin eine Erwerbsunfähigkeit in mindestens gleichem Ausmass vorliegen.
Zudem entsteht der Rentenanspruch frühestens sechs Monate nach dem Einreichen der Anmeldung bei der IV-Stelle und frühestens in jenem Monat, der auf die Vollendung des 18. Altersjahres folgt.
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