Wie kann ich im IV-Abklärungsverfahren Beschwerde führen?

Wie kann ich im IV-Abklärungsverfahren Beschwerde führen?

Antworten

  • Nach Abschluss aller Abklärungen und dem Vorbescheid erlässt die IV eine Verfügung.
    Die versicherte Person, die mit der Verfügung nicht einverstanden sind, kann innerhalb von 30 Tagen beim kantonalen Versicherungsgericht des Wohnsitzkantons schriftlich Beschwerde erheben.

    Gegen ein Urteil des kantonalen Versicherungsgerichts oder des Bundesverwaltungsgerichts kann in der Folge bei der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts in Luzern Beschwerde erhoben werden.
    Die schriftliche Beschwerde ist innerhalb von 30 Tagen einzureichen.

    Wichtig ist, dass das Beschwerdeverfahren betreffend IV-Leistungen - anders als bei anderen Sozialversicherungen - kostenpflichtig ist. Es ist deshalb anzuraten, für die Beschwerde die Hilfe von Fachpersonen, bspw. Einen Fachanwalt hinzuzuziehen.
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