Habe ich eine Mitwirkungspflicht nach der IV-Anmeldung?
Habe ich eine Mitwirkungspflicht nach der IV-Anmeldung? Was passiert, wenn ich diese Pflicht missachte?
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Ja, ich habe eine Mitwirkungspflicht. Als versicherte Person muss ich alles mir Zumutbare vorkehren, um den Eintritt einer Invalidität zu verhindern.
Von den Versicherten wird erwartet, dass sie sich aktiv an der Umsetzung aller zumutbaren Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen beteiligen, damit der bestehende Arbeitsplatz erhalten bleibt oder eine vergleichbare Tätigkeit ausgeübt werden kann.
Sie haben die IV-Stellen beim Einholen der notwendigen Unterlagen zu unterstützen und erhebliche Änderungen der beruflichen, familiären und gesundheitlichen Situation zu melden.
Kommt die versicherte Person diesen Verpflichtungen nicht nach, können die Leistungen gekürzt oder verweigert werden!
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