Was passiert nach der Anmeldung bei der IV?

Was passiert nach der Anmeldung bei der IV? In welchen Schritten prüft die IV einen Rentenanspruch?

Antworten

  • Die IV-Stelle muss den Anspruch abklären.

    Nach dem Eingang der Anmeldung prüft die IV-Stelle, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen der IV erfüllt sind. Sie holt alle Auskünfte ein, die für die Abklärung des Gesundheitszustandes, der erwerblichen Situation oder der Tätigkeit notwendig sind.

    Ein Team von Fachpersonen wirkt bei der Abklärung und der Entscheidfindung mit. Die IV-Stellen arbeiten mit den anderen betroffenen Sozial- und Privatversicherungen eng zusammen.

    Ärzte und Ärztinnen des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) prüfen die medizinischen Anspruchsvoraussetzungen. Bei Bedarf untersucht ein Arzt oder eine Ärztin des RAD die versicherte Person. Nötigenfalls können die IV-Stellen zusätzliche ärztliche Unterlagen und Gutachten von Fachärzten/Fachärztinnen verlangen oder Untersuchungen in einer medizinischen Abklärungsstelle der IV (MEDAS) veranlassen.

    Für die Prüfung des Rentenanspruchs bei Selbständigerwerbenden, bei teilweise oder ganz im Haushalt tätigen Versicherten, sowie des Anspruchs auf eine Hilflosenentschädigung und gewisse Hilfsmittel kann eine Abklärung an Ort und Stelle durch den Abklärungsdienst der IV-Stelle erfolgen.

    Das Fachpersonal für berufliche Eingliederung prüft mögliche Integrationsmassnahmen und Massnahmen beruflicher Art. Die versicherte Person wird dabei zu persönlichen Gesprächen eingeladen und im Hinblick auf die berufliche Eingliederung beraten. Es wird ein Eingliederungsplan erstellt und dessen Umsetzung in die Wege geleitet.

    Es können Massnahmen der Frühintervention angeordnet werden, um den bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten oder die betroffene Person in einen anderen Arbeitsplatz einzugliedern.

    Die IV-Stelle fasst in der Regel innerhalb von sechs Monaten ab Einreichung der IV-Anmeldung den Grundsatzentscheid, ob der Eingliederungsweg gewählt werden kann oder ob die Rentenfrage zu prüfen ist.
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