Wie berechnet die IV-Stelle den Invaliditätsgrad?
Wie berechnet die IV-Stelle den Invaliditätsgrad?
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Die IV-Stelle unterscheidet in einem ersten Schritt zwischen Erwerbstätigen und nichterwerbstätigen Personen.
Bei Erwerbstätigen bemisst die IV-Stelle den Invaliditätsgrad
mit einem Einkommensvergleich. Sie ermittelt dabei zuerst das
Erwerbseinkommen, das ohne den Gesundheitsschaden erzielt werden
könnte (= Valideneinkommen). Davon zieht sie das Erwerbseinkommen ab,
das nach dem Gesundheitsschaden und nach der Durchführung von
Eingliederungsmassnahmen auf zumutbare Weise erreicht werden kann.
Daraus ergibt sich ein Fehlbetrag: die Erwerbseinbusse als Folge der Invalidität.
Drückt man diesen in Prozenten des Valideneinkommens aus, erhält
man den Invaliditätsgrad.
Bei Nichterwerbstätigen (z. B. im Haushalt tätige Personen, Studierende) wird darauf abgestellt, in welchem Ausmass sie in ihrem gewöhnlichen Arbeitsbereich behindert sind.
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