Rentenanspruch gegenüber der IV
Was sind grundsätzlich die Voraussetzungen dafür, dass die IV eine Rente zuspricht?
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Antworten
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Eine Invalidenrente wird nur gewährt, wenn die IV zuerst die Möglichkeit
einer Eingliederung geprüft hat.
Der Rentenanspruch entsteht ausserdem frühestens, wenn die versicherte Person während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich
mindestens zu 40% arbeitsunfähig gewesen ist und nun weiterhin in
mindestens gleichem Masse erwerbsunfähig bleibt.
Die Rente wird frühestens nach Ablauf von sechs Monaten nach
der Anmeldung ausgerichtet.
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