Welche Hilfsmittel stellt die IV zur Verfügung?

Welche Hilfsmittel stellt die IV zur Verfügung?

Antworten

  • Die IV stellt invaliden Personen jene Hilfsmittel zur
    Verfügung, die sie wegen ihrer Invalidität brauchen zur
    • Erwerbstätigkeit,
    • Ausübung der Tätigkeit in ihrem Aufgabenbereich (z. B. im Haushalt),
    • Schulung,
    • Ausbildung, oder
    • funktionellen Angewöhnung.
    Zu diesen Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Prothesen, Hörgeräte, Rollstühle,
    Motorfahrzeuge und Hilfsgeräte am Arbeitsplatz. Die Kosten für
    Zahnprothesen, Brillen und Schuheinlagen übernimmt die IV nur im Zusammenhang mit medizinischen Eingliederungsmassnahmen.
    Versicherte haben auch Anspruch auf Hilfsmittel, die sie
    brauchen, um ihren privaten Alltag möglichst selbständig und unabhängig
    zu bewältigen. Darunter fallen beispielsweise Hilfsmittel für die Fortbewegung
    oder für den Kontakt mit der Umwelt.

    (Zusätzliche Angaben enthalten die Merkblätter 4.03 Hilfsmittel der IV,
    4.07 Motorfahrzeuge der IV und 4.08 Hörgeräte der IV.)
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