Was versteht die IV unter beruflichen Eingliederungsmassnahmen?

Was versteht die IV unter beruflichen Eingliederungsmassnahmen?

Antworten

  • Die IV unterstützt verschiedene Dienstleistungen, welche
    den Einstieg in eine Erwerbstätigkeit erleichtern sollen: Fachleute der IV-Stellen
    bieten Berufsberatung und Arbeitsvermittlung an für Versicherte,
    die infolge ihrer Invalidität in der Berufswahl oder in der Ausübung ihrer
    bisherigen Tätigkeit eingeschränkt sind.
    Hat der oder die Versicherte noch keine berufliche Ausbildung,
    übernimmt die IV die Kosten, die Versicherten aufgrund ihrer Invalidität
    zusätzlich entstehen. Zu einer solchen erstmaligen beruflichen Ausbildung
    zählen:
    die Berufslehre, der Besuch einer Schule, eine Ausbildung für Tätigkeiten im Haushalt und die Vorbereitung auf eine Hilfsarbeit oder auf eine Tätigkeit in
    einer geschützten Werkstätte.
    Bei Weiterausbildungen, welche die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich
    erhalten oder verbessern, übernimmt die IV die Kosten, die den
    Versicherten aufgrund ihrer Invalidität zusätzlich entstehen.
    Die IV übernimmt die Kosten für die Umschulung, wenn
    Versicherte wegen der Invalidität ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr oder
    nur noch unter erschwerten Umständen ausführen können.
    Die IV übernimmt auch die Kosten für die Wiedereinschulung in den bis -
    herigen Beruf.

    Unter besonderen Voraussetzungen gewährt die IV auch
    Kredite in Form von Kapitalhilfen, wenn behinderte Personen sich beruflich
    selbständig machen möchten oder wenn betriebliche Umstellungen aufgrund
    der Invalidität nötig werden.
    Ein Anspruch auf berufliche Massnahmen kann frühestens
    ab Einreichung der Anmeldung entstehen.
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