Anreize für Arbeitgeber, Menschen mit Behinderungen anzustellen
Welche Anreize schafft die IV für Arbeitgeber, Menschen mit Behinderungen anzustellen?
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Antworten
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Die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den
Arbeitsmarkt wird zusätzlich gefördert durch Anreize für die Arbeitgeber.
Es handelt sich insbesondere um den Einarbeitungszuschuss, den Beitrag
an den Arbeitgeber und eine Entschädigung für Beitragserhöhungen.
Dem Arbeitgeber wird ein Einarbeitungszuschuss ausbezahlt,
sofern die versicherte Person zu Beginn des Arbeitsverhältnisses
noch nicht die nach Abschluss der Anlern- oder Einarbeitungszeit zu erwartende Leistungsfähigkeit aufweist. Der Zuschuss beträgt höchstens 80%
des zuletzt erzielten Erwerbseinkommens (max. Höhe des Taggeldes) und
wird während längstens 180 Tagen ausgerichtet.
Dem Arbeitgeber kann während höchstens eines Jahres
(230 Arbeitstagen) ein Beitrag von maximal Fr. 60.– pro Anwesenheitstag
der versicherten Person zugesprochen werden, wenn Integrationsmassnahmen in seinem Betrieb erfolgen.
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