Anreize für Arbeitgeber, Menschen mit Behinderungen anzustellen

Welche Anreize schafft die IV für Arbeitgeber, Menschen mit Behinderungen anzustellen?

Antworten

  • Die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den
    Arbeitsmarkt wird zusätzlich gefördert durch Anreize für die Arbeitgeber.
    Es handelt sich insbesondere um den Einarbeitungszuschuss, den Beitrag
    an den Arbeitgeber und eine Entschädigung für Beitragserhöhungen.

    Dem Arbeitgeber wird ein Einarbeitungszuschuss ausbezahlt,
    sofern die versicherte Person zu Beginn des Arbeitsverhältnisses
    noch nicht die nach Abschluss der Anlern- oder Einarbeitungszeit zu erwartende Leistungsfähigkeit aufweist. Der Zuschuss beträgt höchstens 80%
    des zuletzt erzielten Erwerbseinkommens (max. Höhe des Taggeldes) und
    wird während längstens 180 Tagen ausgerichtet.
    Dem Arbeitgeber kann während höchstens eines Jahres
    (230 Arbeitstagen) ein Beitrag von maximal Fr. 60.– pro Anwesenheitstag
    der versicherten Person zugesprochen werden, wenn Integrationsmassnahmen in seinem Betrieb erfolgen.
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