Was versteht die IV unter "Integrationsmassnahmen"?

Was versteht die IV unter "Integrationsmassnahmen"?

Antworten

  • Die Integrationsmassnahmen schliessen die Lücke zwischen
    sozialer und beruflicher Integration.
    Es handelt sich um eine Vorstufe zur
    Vorbereitung auf Massnahmen beruflicher Art. Die Integrationsmassnahmen
    sind insbesondere auf versicherte Personen mit psychisch bedingter Einschränkung der Arbeitsfähigkeit ausgerichtet.
    Voraussetzung ist, dass die versicherte Person seit mindestens sechs Monaten zu wenigstens 50% arbeitsunfähig ist und dadurch die Voraussetzungen für die Durchführung von Massnahmen beruflicher Art geschaffen werden können. Die IV-Stelle
    begleitet die versicherten Personen während der Dauer der Integrationsmassnahme und überwacht den Erfolg derselben.
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