Was versteht die IV unter einem "assessment"?

Was versteht die IV unter einem "assessment"?
Welche Entscheidungen muss die IV nach diesem Gespräch treffen?

Antworten

  • Nach der Anmeldung kann die IV ein Assessment (Evaluationsgespräch)
    durchführen, allenfalls unter Einbezug des Arbeitgebers
    und/oder anderer Partner (Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherer,
    Taggeldversicherer, Sozialhilfe usw.). Aufgrund dieses Assessments wird
    ein für die Parteien verbindlicher Eingliederungsplan aufgestellt. Innert
    sechs Monaten nach Eingang der Anmeldung wird ein Grundsatzentscheid
    gefällt.
    Im Grundsatzentscheid wird festgelegt, ob Anspruch auf
    Eingliederungsmassnahmen besteht oder der Rentenanspruch geprüft
    wird.
    Während der Zeit von Früherkennung und Frühintervention
    besteht kein Anspruch auf ein IV-Taggeld.
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