Was versteht die IV unter einem "assessment"?
Was versteht die IV unter einem "assessment"?
Welche Entscheidungen muss die IV nach diesem Gespräch treffen?
Welche Entscheidungen muss die IV nach diesem Gespräch treffen?
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Antworten
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Nach der Anmeldung kann die IV ein Assessment (Evaluationsgespräch)
durchführen, allenfalls unter Einbezug des Arbeitgebers
und/oder anderer Partner (Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherer,
Taggeldversicherer, Sozialhilfe usw.). Aufgrund dieses Assessments wird
ein für die Parteien verbindlicher Eingliederungsplan aufgestellt. Innert
sechs Monaten nach Eingang der Anmeldung wird ein Grundsatzentscheid
gefällt.
Im Grundsatzentscheid wird festgelegt, ob Anspruch auf
Eingliederungsmassnahmen besteht oder der Rentenanspruch geprüft
wird.
Während der Zeit von Früherkennung und Frühintervention
besteht kein Anspruch auf ein IV-Taggeld.
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