Wo kann das Meldeformular für die Früherfassung bezogen werden?

Wo kann das Meldeformular für die Früherfassung bezogen werden?
Welche Personen sind zur Meldung berechtigt?

Antworten

  • Das Meldeformular kann bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen
    und ihren Zweigstellen oder unter www.ahv-iv.info bezogen
    werden.
    Zur Meldung berechtigt sind:
    • die versicherte Person sowie deren gesetzliche Vertretung,
    • die im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen der
    versicherten Person,
    • der Arbeitgeber der versicherten Person,
    • die behandelnden Ärzte,
    • die anderen Sozialversicherer (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherer,
    Unfallversicherer, Militärversicherung, Einrichtungen der
    beruflichen Vorsorge),
    • private Versicherungseinrichtungen (mit Krankentaggeld oder Rentenversicherung),
    • Sozialhilfebehörden.
    Die erwähnten Personen und Stellen haben die versicherte Person vor der
    Meldung darüber zu informieren.
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