Was versteht die IV unter "Früherfassung"?

Was versteht die IV unter "Früherfassung"?

Antworten

  • Durch die frühzeitige Erfassung von Personen, die wegen
    eines Gesundheitsschadens arbeitsunfähig geworden sind, soll der Eintritt
    einer Invalidität verhindert werden. Der IV wird damit die Möglichkeit
    gegeben, präventiv tätig zu werden.
    Zu diesem Zweck können der zuständigen IV-Stelle die Personalien der
    versicherten Person auf dem Meldeformular schriftlich gemeldet werden,
    wenn die Gefahr einer Invalidisierung besteht und
    • eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 30 Tagen
    vorliegt, oder
    • die Person innerhalb eines Jahres wiederholt kürzere Abwesenheiten
    aufweist.
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