Was versteht die IV unter "Früherfassung"?
Was versteht die IV unter "Früherfassung"?
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Durch die frühzeitige Erfassung von Personen, die wegen
eines Gesundheitsschadens arbeitsunfähig geworden sind, soll der Eintritt
einer Invalidität verhindert werden. Der IV wird damit die Möglichkeit
gegeben, präventiv tätig zu werden.
Zu diesem Zweck können der zuständigen IV-Stelle die Personalien der
versicherten Person auf dem Meldeformular schriftlich gemeldet werden,
wenn die Gefahr einer Invalidisierung besteht und
• eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 30 Tagen
vorliegt, oder
• die Person innerhalb eines Jahres wiederholt kürzere Abwesenheiten
aufweist.
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