Muss ich der IV sämtliche Fragen über meinen Gesundheitszustand beantworten?
Muss ich der IV sämtliche Fragen über meinen Gesundheitszustand beantworten?
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Antworten
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Die versicherte Person selbst ist verpflichtet, alle für die Leistungsbeurteilung nötigen Auskünfte zu erteilen. Dies sind Informationen über
- Gesundheitszustand
- Tätigkeit
- Arbeits- und Eingliederungsfähigkeit.
Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars ermächtigt die versicherte Person die IV, bei allen in Frage kommenden Stellen die für den Fall notwendigen Informationen einzuholen.Damit kann sich die IV auch beim behandelnden Arzt selbständig informieren.
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