Welche Frühinterventionsmassnahmen kennt die IV?

Welche Frühinterventionsmassnahmen kennt die IV?

Antworten

  • Die IV kennt die folgenden Frühinterventionsmassnahmen:

    - Anpassung des Arbeitsplatzes (z.B. höhenverstellbarer Tisch)
    - Ausbildungskurse
    - Arbeitsvermittlung (z.B. Beratungsgesspräche, Bewerbungshilfe)
    - Berufsberatung
    - Sozialberufliche Rehabilitation
    - Beschäftigungsmassnahmen

    (Siehe hierzu Art. 7 d Abs. 2 IVG)
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