Wer ist berechtigt, einen Intensivpflegezuschlag zu beziehen?
Wer ist berechtigt, von der IV einen Intensivpflegezuschlag zu beziehen?
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Antworten
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Liegt ein Geburtsgebrechen vor, so kommt die IV für die Kosten der Krankenpflege auf.
Wird das Kind oder der Jugendliche zu Hause (d.h. nicht in einem Heim oder einer Pflegefamilie) betreut, so bezahlt die IV einen Intensivpflegezuschlag. Dieser ist dann geschuldet, wenn die Pflege des Kindes oder Jugendlichen täglich vier Stunden überschreitet.
Der Intensivpflegezuschlag beträgt:
- Fr. 15.20 pro Tag bei einer Pflege von mind. 4 Stunden
- Fr. 30.40 pro Tag bei einer Pflege von mind. 6 Stunden
- Fr. 45.60 pro Tag bei einer Pflege von mind. 8 Stunden
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