Was versteht man unter einer "Hilflosenentschädigung"?

IV: Was versteht man unter einer "Hilflosenentschädigung"?

Antworten

  • Zur Deckung der Kosten im Zusammenhang mit der Grundpflege behinderter Menschen entrichtet die IV eine Hilflosenentschädigung.
    Ein Leistungsanspruch besteht allerdings erst, wenn die Hilfsbedürftigkeit ohne wesentlichen Unterbruch mindestens 1 Jahr lang gedauert hat.

    Es gelten zur Zeit folgende Ansätze:
    - Entschädigung bei leichter Hilflosigkeit:
    Fr. 456.- pro Monat
    - Entschädigung bei mittlerer Hilflosigkeit
    Fr. 1'140.- pro Monat
    - Entschädigung bei schwerer Hilflosigkeit
    Fr. 1'824.- pro Monat

    Bei der Bemessung der Hilflosigkeit ist massgebend, ob eine Person bei den folgenden Lebensverrichtungen regelmässige Hilfe benötigt:

    - Aufstehen, Absitzen
    - Anziehen, Ausziehen
    - Körperpflege
    - Essen
    - Fortbewegung, Kontakt mit der Umwelt
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