Was versteht man unter einer "Überentschädigung"?

Was versteht man unter einer "Überentschädigung" im Bereich des schweizerischen Sozialversicherungsrechts?

Antworten

  • In Versicherungsfällen sind oft verschiedene Versicherungen leistungspflichtig, bei einem Unfall mit nachfolgender Invalidität beispielsweise mindestens die Unfallversicherung, die IV und die Pensionskasse. Das kann dazu führen, dass die Versicherungsleistungen das bisherige Einkommen übersteigen (sog. Überentschädigung).

    Das Zusammentreffen von Leistungen verschiedener Sozialversicherungen darf nicht zu einer Überentschädigung der berechtigten Person führen. Die Leistungen werden daher um den Betrag der Überentschädigung gekürzt. Von einer Kürzung ausgeschlossen sind die Renten der AHV und der IV sowie alle Hilflosen- und Integritätsentschädigungen. Bei Kapitalleistungen wird der Rentenwert berücksichtigt.
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