Wann beginnt der Versicherungsschutz der Krankenversicherung und wann endet er?
Wann beginnt der Versicherungsschutz der Krankenversicherung und wann endet er?
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Wer sich rechtzeitig versichert; d.h. innert drei Monaten ab Geburt oder der Begründung eines Wohnsitzes in der Schweiz, geniesst ab diesem Zeitpunkt den vollen Versicherungsschutz. Bei verspätetem Beitritt beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt der Anmeldung und hat keine Rückwirkung.
Ausserdem müssen bei verspäteter Anmeldung unter gewissen Umständen Prämienzuschläge von bis zu 50 % bezahlt werden.
Der Versicherungsschutz endet am Tag des gemeldeten Wegzuges aus der Schweiz, oder mit dem Tod der versicherten Person.
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