Medizinische Behandlung: Wer kommt für die Kosten auf?
IV, Unfallversicherung oder Krankenversicherung - wer kommt für die Kosten der medizinischen Behandlung auf?
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Antworten
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Liegt ein Geburtsgebrechen vor, so kommt die IV bis zum 20. Altersjahr für sämtliche Kosten der medizinischen Behandlung auf.
Auch wenn kein Geburtsgebrechen vorliegt, so kann die IV ausnahmsweise für die medizinische Behandlung bis zum 20. Altersjahr aufkommen, wenn ein "relativ stabilisierter Defektzustand" vorliegt, und die medizinische Behandlung dazu dient, die künftigen Erwerbschancen zu verbessern. Ist die medizinische Behandlung auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen, so kommt die Unfallversicherung für die medizinische Behandlung auf. Bedingung dafür ist aber, dass die vom Unfall betroffene Person versichert ist bzw. während eines Anstellungsverhältnisses beruflich erkrankt.
Alle anderen Kosten für die medizinische Behandlung werden von der obligatorischen Krankenversicherung getragen.
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