Wo und wie beantrage ich eine Behindertenanwohnerparkfläche mit Ausweisnr. ?

Ich bin Kunstherz und habe einen GdB von 100 % mit B, G und aG. Ich habe den Behindertenparkausweis mit Rollstuhlsymbol. Wo und wie beantrage ich einen Behindertenanwohnerparkfläche mit Kennzeichnung mit meiner Ausweisnummer? Meine Gemeinde in der ich Wohne, weigert sich mir eine Parkfläche einzurichten, mit der Begründung das haben wir noch nie genehmigt. Ach für andere Behinderte nicht. Schriftliche Anträge werden erst garnicht angenommen. Die Absagen erfolgen ausschließlich mündlich. Kann ich die Gemeindeverwaltung umgehen und den Antrag eventuell bei der übergeordneten Kreisverwaltung- oder beim zuständigen Strassenverkehrsamt stellen ? Wer kennt sich aus oder hat Erfahrung mit solchen Angelegenheiten?
Ich bitte um Antwort und Danke im voraus.

MFG Kunstherz

Antworten

  • Hallo Kunstherz,

    da hast Du ja wirklich ein Problem, bei dem Du nicht aufgeben solltest 😉

    Es ist oft der Fall, dass man auf mündliche Fragen schnell eine ablehnende Antwort bekommt...

    Mein Rat ist immer ; schriftlich einen Antrag zu stellen, kurz und bündig mit klarer Antragstellung und Schilderung.

    Einen schriftlichen Antrag kann man immer und überall stellen, dieser muss auch schriftlich beantwortet werden, darin sollten dann auch die rechtlichen Gründe für eine Ablehnung stehen. Dann muss man weitersehen und evtl. überprüfen lassen, ob der Bescheid rechtens ist.

    Stell überall, wo Du denkst oder man Dir rät einen Antrag.

    Ich drücke fest die Daumen und wünsche viel Glück ! 😉

    Herzliche Grüße
    catcat

    P.S. : wenn schriftliche Anträge nicht angenommen werden, so gibt es die Möglichkeit es per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückantwort zu stellen, das muss jede Behörde annehmen und bearbeiten.


  • Hallo Kunstherz,
    ich habe soeben einen weiteren Anwalt auf deine Frage aufmerksam gemacht. Du erhältst sicherlich bald Antwort.

    VG, Iris Redaktion MyHandicap
  • Hallo, ein kurzer Zwischenruf:

    Unser ehemaliger Klientenbetreuer und ausgebildeter Sozialpädagoge Thomas Sommer, der auf ehrenamtlicher Basis immer noch für MyHandicap tätig ist, meint Folgendes dazu:

    " Der zweite User hat den richtigen Hinweis gegeben, nämlich das ganze schriftlich zu machen. Denn nur dann kann man bei einer Ablehnung einen Widerspruch einlegen."


    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap


  • Sehr geehrtes Mitglied,

    vielen Dank für Ihren Forumsbeitrag.
    Grundsätzlich werden Behinderte bei der Parkplatzwahl bevorrechtigt. Vorteile bietet bereits der einheitliche EU-Parkausweis, den Sie bereits besitzen.

    Ob allerdings ein Behindertenanwohnerparkplatz neu eingerichtet wird, hängt von der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde ab. Diese prüft vorher, ob die Einrichtung eines Behindertenanwohnerparkplatzes mit den rechtlichen Bestimmungen konform geht und entscheidet dann unter Ausübung ihres Ermessens.

    Folgende Gesichtspunkte spielen dabei eine gewichtige Rolle:
    - wie viele Parkplätze gibt es im Bereich ihrer Wohnung?
    - wie stark sind diese ausgelastet?
    - wie groß ist die Entfernung der Parkplätze zu ihrer Wohnung?
    Wenn beispielsweise eine sehr hohe Parkdichte rund um Ihre Wohnung besteht und Sie regelmäßig nur Parkplätze finden, die weit von Ihrer Wohnung entfernt liegen, so sollte die Straßenverkehrsbehörde grundsätzlich eine Parkfläche einrichten.

    Es ist daher erforderlich, dass Sie bei der Straßenverkehrsbehörde einen schriftlichen Antrag stellen (häufig gibt es auch spezielle Formulare, die ausgefüllt werden können). Diese prüft die Voraussetzungen und wird die Einrichtung entweder genehmigen oder ablehnen. Im Falle eines Ablehnungsbescheids besteht dann sogar noch die Möglichkeit, gegen eine ablehnende Entscheidung rechtlich vorzugehen.

    Rechtsanwälte Janssen & Maluga
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