Schimmel in der Wohnung

Optionen
Ich habe Schimmel in der Wohnung! Muss die Hausverwaltung das weg machen oder ich selbst. Wie siehts mit den Kosten aus. Kennt sich da jemand aus?

Antworten

  • Hallo Lazarus,

    das hab ich grad im Netz von der Schimmelberatung Hannover dazu gefunden:

    Schimmelbefall in der Wohnung zählt als Mangel. Ein Mangel der Wohnung, sprich ein Schaden, ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Die Beseitigung eines Mangels obliegt grundsätzlich dem Vermieter. Sollte im Falle von Schimmel in der Wohnung jedoch mangelndes oder fehlerhaftes Heizen und Lüften Ursache der Schimmelbildung sein, ist dies nicht mehr gegeben.

    Der Nachweis über das falsche Heizen und Lüften ist jedoch vom Vermieter in der Regel über ein Gutachten zu erbringen. Dieses Gutachten darf dann keine baulichen Mängel wie z.B. Wärmebrücken nachweisen. Wenn dem Vermieter dieser Nachweis gelingt, muss der Mieter eine plausible Erklärung abgeben, warum er die Feuchteschädenn nicht zu verantworten hat. Er hat außerdem sein Heiz- und Lüftverhalten nachzuweisen, was zwar zeitaufwendig, aber in Zeiten von sog. Datenloggern durchaus möglich ist. Allerdings sollte auch hier, wenn die ganze Sachlage vor Gericht steht, ein Gutachten erstellt werden.

    Wenn der Schaden weder Baumängeln noch dem Nutzerverhalten zuzuschreiben ist, ist der Vermieter den Beweis schuldig geblieben und der Mieter hat ein Recht auf Mietminderung.

    Die Beweislast liegt dem zufolge beim Vermieter. Der Mieter hat das Vorhandensein von Feuchtigkeit und Schimmelpilz nachzuweisen.

    Wenn der Schimmelschaden durch einen Baumangel und fehlerhaftes Nutzungsverhalten entstanden ist, urteilen die Gerichte unterschiedlich, so dass für beide Parteien, also Mieter und Vermieter, eine gemeinsame Beratung vor Ort mit der Suche nach Lösungsmöglichkeiten eine gute Alternative zur gerichtlichen Klärung als außergerichtliche Schlichtung darstellt.

    Bei der Mietminderung wegen Schimmel in der Wohnung muss auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass der Schimmel dem Vermieter rechtzeitig angezeigt und dem Vermieter genügend Zeit zur Abstellung der Ursache gegeben wurde. Sollte sich nämlich nach einer Mietminderung herausstellen, dass der Schimmelschaden durch den Mieter entstanden ist, ist der Mieter dem Vermieter gegenüber verpflichtet, die geminderte Miete nach zu zahlen.

    Bei Schimmel in Wohnräumen empfiehlt es sich daher fast immer für Mieter und Vermieter, sich vor Ort fachkundig beraten und Lösungswege aufzeigen zu lassen, ohne gleich horrende Kosten für Gutachter, Gutachten, Anwälte und Gerichte zu zahlen.

    Das müsste dir weiterhelfen. Grüße Marek



  • Hallo!
    Das mit dem Schimmel kenne ich auch gut.Da unsere Hausverwaltung eine sehr schwierige war,hab ich mich erstmal umgehört und umgesehen,ob wo anders auch Schimmel aufgetaucht ist.
    Haben Schimmel mit Chlor entfernt,was aber nicht lange angehalten hat.Nachdem wir aber noch 6 Mieter hatten,die das gleiche Problem hatten und einiges versucht haben,war es dann nicht mehr so schwer unseren Vermieter zu überzeugen etwas zu tun.
    Allerdings sind wir ein Jahr drauf trotzdem ausgezogen und der Schimmel wieder ein.
    Gruß
    SENDRINE
  • Hallo,
    den Schimmel nicht selber weg machen.
    Auskunft gibt der Mieterschutzbund auch wenn man kein Mitglied ist helfen die einem Weiter.
    Schreib dem Hauswirt einen Brief in dem Du die Mängel aufführst und eine Frist das ganze mit der Androhung das der Schimmel bis datum nicht entfernt ist du die Miete kürzen wirst.
    Diese Kürzung legst du auf ein Gesperrtes Konto(sparbuch.
    Den Brief mit Einschreiben damit du einen Beleg hast und vom Brief eine Kopie
    solltest du einen Anwalt brauchen.
    Schreib nicht rein 14 Tage sondern schreib das Datum das du dafür ansetzt.
    Sollte es Gesundheitliche Probleme geben(Husten,Schnupfen,Hautausschlag) sofort zum Arztund Artest besorgen.
    Die Ausrede das schimmel vom zu wenig Lüften kommt gilt nicht mehr.
    Gruß
    Herbi
  • Lazarus, Du ghast Schimmel in der Wohnung??? Ist denn diese "Untervermietung" auch im Mietvertrag gestattet??
    Sorry, nu mal ernst.
    Wenn nicht grad Bausünden oder ein Wasserschaden der Grund ist sollte sich der Mieter doch auch mal erst selber prüfen.
    Oft liegt es auch am falschen Lüftungsverhalten, dann gibts meist Schimmel um die Fenster. Dann können viele Pflanzen und Blumen auch den Schimmel fördern.
    Schimmel im Bad liegt auch meist an falscher Belüftung, wenn kein Fenster da ist muß schon mal getrocknet werden und auch Wäsche trocknen in der Wohnung ist nicht grad förderlich für gutes Klima.
    Dann hat zb. Latexfarbe, auch Außenfarbe nichts in der Wohnung zu suchen, da bleibt das Wasser drauf stehen und , klar, es kommt zum Schimmelbefall.

    Wenn aber wirklich Schimmel da ist, bitte sofort handeln, der Vermieter sollte immer der erste Kontakt sein, der hat doch ein Interesse die Wohnung Schimmelfrei zu halten wie Du auch.
    Der Schimmel in meiner Wohnung beschänkt sich auf meinen Kühlschrank und dort ist es der Käse der Schimmel zeigt, aber leckeren.
    Gruß Richard
Diese Diskussion wurde geschlossen.