Ist die Schwerbehindertenrichtlinie einer Stadtverwaltung auch eine rechtsgrundlage vor einem Gerich

Bei der Stadtverwaltung wo ich arbeite gibt es eine von der Raatsversammlung erlassene Schwerbehindertenrichtlinie!
Haben die dort festgelegten Rechte für Schwerbehinderte dieser Verwaltung auch Gültigkeit vor einem Gericht?

Antworten

  • Hallo Skorpion,
    wie meinen Sie das??
    Wie genau sieht denn diese "Schwerbehindertenrichtlinie" aus?

    Ich gehe mal davon aus, dass der Gesetzgeber für die Rechtsgrundlagen verantwortlich ist und nicht ein Land- oder Stadtrat. Das wäre ja ein Ding.....

    Obwohl.... hab auch manchmal das Gefühl, da wird geknobelt, wer/was bekommt.
    Hoffentlich fließen dort keine Schmiergelder (beim Land- oder Stadtrat meine ich jetzt).

    Aber nein, ich hoffe schon, dass eine Stadtverwaltung sich an die bestehenden Gesetze hält.
    Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

    freundliche Grüße
  • Sehr geehrtes Mitglied,

    vielen Dank für Ihren Eintrag ins Forum.
    Der Stadtrat kann Richtlinien erlassen. Es handelt sich dabei um so genannte Verwaltungsvorschriften. Sie sollen eine einheitliche Rechtsanwendung der Behörden gewährleisten und wenden sich daher unmittelbar nur an die zuständigen Behörden, nicht jedoch an den ebenfalls betroffenen Bürger. Da die Behörde zur Anwendung der Verwaltungsvorschriften verpflichtet ist, können diese jedoch auch für die Bürger rechtliche Bedeutung haben.
    Die Verwaltungsvorschriften (auch die Richtlinie für Schwerbehinderte) haben daher auch Gültigkeit vor einem Gericht, wenn sie formell und materiell rechtmäßig sind.
    Das Gericht würde daher zunächst prüfen, ob der Stadtrat die Richtlinie ordnungsgemäß erlassen hat. Dafür ist unter anderem erforderlich, dass die Mehrheit der Abgeordneten sich für den Erlass der Richtlinie ausgesprochen hat.
    Ebenfalls wird vom Gericht überprüft, ob die Richtlinie materiell rechtmäßig ist. Das ist dann wiederum der Fall, wenn sie mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
    Dazu zählen insbesondere auch die Grundrechte.
    Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Richtlinie in vollem Umfang rechtmäßig ist, hat diese auch Gültigkeit vor Gericht.

    Rechtsanwälte Janssen & Maluga
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