Stimmt es, dass behinderte Jugendliche mit GDB unter 50 während der Ausbildung Behinderten mit GDB 1
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Hallo StellaStern,
"Behinderte Jugendliche werden für die Dauer der betrieblichen Beraufsausbildung schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Das gilt auch dann, wenn ein Grad der Behinderung von weniger als 30 vorliegt."
So steht es in dem Buch "Finanzielle Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung" aus dem Walhalla Fachverlag.
Das heißt also: Ja.
Zudem ist interessant, dass Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe der Ausbildungsvergütung erhalten, wenn sie Jugendliche mit Behinderung ausbilden. Kommt ein Ausbildungsvertrag mit einem schwerbehinderten Menschen zustande, wird der Ausbildungsplatz sogar auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet.
Ich hoffe, das hilft dir.
Viele Grüße,
Iris, Redaktion MyHandicap
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