Zugreise in die Niederlande

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  • Hallo Billy,

    willkomen bei uns im Forum!

    Was genau möchtest Du wissen? Wenn Du Dein Anliegen noch etwas weiter ausformulieren und konkretisieren könntest, können wir besser darauf eingehen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Dein MyHandicap-Team,
  • Danke für das schnelle Hilfe!

    Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 100% und eingetragenem Zeichen G , fahre also im gesamten Bundesgebiet regional frei. Wie sieht das den mit Grenzüberschreitenden Personenverkehr z.B. in die Niederlande aus? Gibt es da vielleicht eine EU- Vereinbarung? Danke für die Mühe!

    Gruß Billy
  • Hallo Billy,

    ich habe heute mit Herrn Rainer Hahn von der Deutschen Bahn gesprochen.

    Dieser teilte mir folgendes zu deiner Frage mit:

    "Grundsätzlich müssen schwerbehinderte Menschen - wie alle anderen
    Bahnreisenden - für ausländische Strecken eine Fahrkarte besitzen.
    Ermäßigungen werden bei Globalpreiszügen wie Thalys, Eurostar usw. gewährt,
    sind jedoch unterschiedlich und daher im Einzelfall zu erfragen.Für die
    Begleitperson von RollstuhlfahrerInnen und blinden Reisenden besteht die
    Möglichkeit, Gemäß dem internationalen Tariv "TCV Heft 1 Anhang IX und
    Anhang X) eine Fahrkarte zum Nulltarif für Hin- und Rückfahrt zu bekommen,
    die im Land, in dem der Schwerbehindertenausweis ausgestellt wurde,
    "erworben" werden muss. Dies gilt jedoch nicht für alle Länder. Die
    MitarbeiterInnen in den Reisezentren oder bei der
    Mobilitätsservice-Zentrale (01805 512 512 (14 ct/Min. aus dem Festnetz,
    Mobilfunktarife abweichend)) beantworten konkrete Anfragen und stellen die
    erforderlichen Fahrkarten aus. Einige Sonderregeln bestehen im "kleinen
    Grenzverkehr". So bietet beispielsweise der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ein
    Zusatzticket zwischen Kaldenkirchen und Venlo. Die ÖBB bietet auch Inhabern
    eines deutschen Schwerbehindertenausweises mit einem GdB von mindestens 70
    den Erwerb einer VorteilsCard Spezial an, mit der alle Fahrkarten zum
    Halben Preis erworben werden können.

    Abschließend noch eine Richtigstellung: Die unentgeltliche Beförderung im
    Nahverkehr schließt nicht den gesamten Regionalverkehr der DB Regio AG ein,
    sondern lediglich innerhalb der Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften
    sowie im Bereich des persönlichen Streckenverzeichnisses. Voraussetzung ist
    der Besitz einer Wertmarke des Versorgungsamtes. Für verbleibende Lücken
    sind Fahrkarten erforderlich.

    Nähere Informationen sind unserer Internetseite www.bahn.de/handicap und
    insbesondere der dort herunterladbaren Broschüre "Mobil mit Handicap" zu
    entnehmen."


    Ich hoffe, dass wir Dir damit weiterhelfen konnten. Solltest Du noch weitere Fragen haben, dann schreibe uns doch bitte, damit wir auf Dein Problem noch näher eingehen können.


    Mit freundlichen Grüßen

    Dein MyHandicap-Team
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