Sonderschulkind

Hallo,

mein Sohn, 6 Jahre, kann aufgrund einer Entwicklungsverzögerung und Wahrnehmungsstörungen nicht auf die Regelschule gehen. Er ist jetzt Vorschulkind in einer heilpädagogischen Waldorfschule. Er hat einen integrativen Platz im Hort, aber aufgrund meiner Berufstätigkeit und da ich alleinerziehend bin (Kind erhält vom Vater Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle), bin ich dennoch öfter auf Babysitter angewiesen. Schule, Hort und Betreuung kosten mich über 500 Euro im Monat.
Kann mir jemand sagen ob ich Aufgrund der Behinderung meines Kindes finanzielle Hilfe beantragen kann? Bekommt mein Kind einen Behindertenausweis, und wenn ja, wo kann ich diesen beantragen? Ich bin für jeden Tipp dankbar,
vielen Dank und schöne Grüße,
mandalina

Antworten

  • Hallo Mandalina,

    ob dein Kind einen Schwerbehindertenausweis bekommt, hängt vom Grad der Einschränkungen ab. Diesbezüglich solltest du ein Gespräch mit dem behandelnden Kinderarzt führen oder einem anderen Arzt deines Vertrauens, der dein Kind kennt und auch entsprechende Gutachten und Atteste ausstellen würde.
    Einen Antrag auf Schwerbehindertenausweis bekommst du bei deinem örtlichen Versorgungsamt. Bevor du den Antrag ausfüllst, solltest du unbedingt mit dem behandelnden Arzt Rücksprache halten. Hier findest du Infos zum Thema Schwerbehindertenausweis: http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenaus_info.html

    Ob du in deiner Situation Anspruch auf finanzielle Unterstützung hast, hängt wahrscheinlich auch von deinem Einkommen ab. Ich habe unsere Anwälte über deine Anfrage informiert. Mal schauen, ob sie noch einen Hinweis für dich haben.

    Viele Grüße, Iris
    Redaktion MyHandicap
  • hallo Iris,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann werde ich erst mal mit den Kinderärzten reden, und mal sehen vielleicht haben die Anwälte noch einen Tipp,
    schöne Grüße,
    mandalina
  • Sehr geehrtes Mitglied,

    grundsätzlich gibt es viele, auch staatliche, Hilfen für behinderte Kinder. Es ist in der Tat schwierig herauszufinden, welche Hilfe man wo beantragen kann.

    Zunächst zum Schwerbehindertenausweis:
    Der Schwerbehindertenausweis ist grundsätzlich bei dem Versorgungsamt zu beantragen. Zu beachten ist hierbei, dass in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg die Versorgungsämter aufgeteilt wurden und die Aufgaben nun Städte, Gemeinden und Landratsämter übernehmen. Auf der Internetseite www.versorgungsaemter.de sind die für den Schwerbehindertenausweis zuständigen Behörden nach Bundesländern sortiert aufgelistet. Dort ist für jeden leicht erkennbar, an welche Behörde sich man für die Beantragung von staatlicher Hilfe wenden muss.

    Das Versorgungsamt stellt anhand der behinderungsbedingten Funktionsbeeinträchtigungen den Grad der Behinderungen (GdB) fest. Beträgt der GdB mindestens 50, liegt eine Schwerbehinderung vor und es wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Liegt der GdB unter 50, wird lediglich ein Bescheid über die Höhe des GdB ausgestellt. Geprüft wird außerdem, ob die Voraussetzungen für bestimmte Merkzeichen vorliegen, die im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden können und zur Inanspruchnahme bestimmter Nachteilsausgleiche berechtigen. Es handelt sich dabei um folgende Merkzeichen:
    G: der Ausweisinhaber ist in seiner Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr
    erheblich beeinträchtigt
    aG: der Ausweisinhaber ist außergewöhnlich gehbehindert
    H: der Ausweisinhaber ist hilflos, weil er ständig fremder Hilfe bedarf
    B: der Ausweisinhaber ist zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt
    Bl: der Ausweisinhaber ist blind
    Gl: der Ausweisinhaber ist gehörlos oder erheblich schwerhörig verbunden mit
    schweren Sprachstörungen
    RF: der Ausweisinhaber erfüllt die landesrechtlich festgelegten gesundheitlichen
    Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.

    Es gibt zahlreiche Hilfen für behinderte Kinder. Der Bundesverband für körper- und mehrfach behinderter Menschen hat eine Broschüre unter dem Namen „Mein Kind ist behindert“ herausgegeben, welche unter http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/mein_kind_ist_behindert.pdf abrufbar ist.
    Aus dieser ergeben sich viele Hilfsmöglichkeiten für behinderte Kinder.

    Die Art und der Umfang der Hilfe sind abhängig von dem Grad der Behinderung Ihres Sohnes. Es ist daher notwendig, dass Sie zunächst den Grad der Behinderung Ihres Sohnes feststellen lassen. Anhand dessen kann man dann auch die Pflegebedürftigkeit des Kindes bemessen. Im Anschluss daran kann man feststellen, welche staatlichen Hilfen Sie bzw. Ihr Sohn in Anspruch nehmen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    JANSSEN + MALUGA LEGAL

    F. Teßmer
    Rechtsanwalt
  • Vielen herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort, Sie haben mir sehr weitergeholfen!!
    liebe Grüße,
    mandalina
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