Antrag auf Behindertenfahrdienst wurde abgelehnt, was soll ich tun ?

Mein Sohn hat einen Schwerbehindertenausweis mit der Eintragung B, H und G.Der Antrag auf Schülerbeförderung zu einer freien Grundschule die meinen Sohn angenommen hat wurde abgelehnt, weil sich die Schule in Thüringen befindet und wir in Sachsen wohnen.Was kann ich tun?

Antworten

  • Hallo nettel,

    zunächst einmal herzlich willkommen bei uns in der Community! 😀

    Was ist denn an der Grundschule in Thüringen ander/besser als an einer Grundschule in Sachsen, dass Dein Sohn dort hin soll?

    Gegen Bescheide kann man binnen sechs Wochen Widerspruch einlegen. Also erstmal ruhig bleiben 😉

    Bei Bedarf können wir Dir gerne auch eine kostenlose Erstberatung von einem Fachanwalt vermitteln.

    Zunächst aber, wäre es wichtig, mehr Hintergründe zu erfahren. Dann kann man Dir bestimmt helfen! 😀
  • Bei uns (in Berlin) ist das auch immer jedes Jahr ne Aufregung, ob der Antrag bewilligt wird oder nicht. Bisher hatten wir immer Glück.
    Leider hat man in Berlin keinen Rechtsanspruch auf "Schülerbeforderung eines behinderten Schülers."

    Aber Du solltest auf jeden Fall Widespruch einlegen.
  • Vielen Dank für Ihr Interresse. Mein Sohn 8 Jahre alt hat Epilepsie und ist in seiner Entwicklung noch verzögert, da er als Säugling ungefähr 2 Jahre nichts hören konnte, was der Kinderarzt zu spät bemerkte und sich somit das Gleichgewicht und die Sprache n icht entwickelte.Die Grundschule lehnte ihn ab und verwieß zur Förderschule. Diese Möglichkeit kam für uns nicht in Frage.Auch ein behindertes Kind sollte die Chance bekommen eine normale Schule zu besuchen.In Sachsen ist das nicht möglich. Durch Information anderer Eltern erfuhren wir von der freien integrativen Schule Känguruh in Ehrenberg(Thüringen).Unser Sohn fühlt sich dort wohl. Zwei Lehrer in der Klasse wenig Schüler alles das was wichtig ist bei Kindern mit dieser Krankheit. Der Antrag auf Fahrdienst wurde abgelehnt weil der Junge von Sachsen nach Thüringen gefahren werden müßte.
  • Hallo Nettel,

    das ist ein schwieriges Thema, jedoch versuchen wir, Dir zu helfen.

    Momentan stehen wir im Kontakt mit dem Kultusministerium in Thüringen, da immer die Behörde des Schulortes für solche Fälle zuständig ist. Leider ist die zuständige Ansprechpartnerin - Frau Morgenroth, Tel: 0361/3794350 - erst ab Montag wieder da, weshalb wir für heute leider keine weiteren Auskünfte bekommen haben. Wir werden am Montag versuchen, sie telefonisch zu erreichen.

    Sobald wir der Lösung näher gekommen sind, werden wir uns wieder in diesem Thread bei Dir melden.

    Wir bitten um Verständnis und wünschen Dir und Deinem Sohn ein erholsames Wochenende.


    Dein MyHandicap-Team
  • Sehr geehrtes Mitglied,
    nach sächsischem Recht ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, zu dem bzw. zu der die besuchte Schule gehört, Träger der notwendigen Schülerbeförderung (Schulortprinzip). Die erforderlichen Einzelheiten bestimmen die Landkreise bzw. kreisfreien Städte jeweils durch eine Satzung.
    Die für Ihren Sohn geltenden Regeln hängen also von Ihrem Wohnort ab.
    Für die Stadt Dresden ist beispielsweise geregelt, dass ein Antrag auf Schulbeförderung abgelehnt werden kann, wenn der Schüler eine Schule in einem anderen Bundesland besucht.
    So oder ähnlich könnte sich auch für Ihren Wohnort (Stadt oder Kreis) die Rechtslage darstellen.
    Möglich ist im Falle einer Ablehnung ein Widerspruch. Sollte dieser Widerspruch zurückgewiesen werden kann dagegen eine Klage erhoben werden. Für den Erfolg der Klage kommt es vornehmlich auf die Begründung derselben an.
    Im vorliegenden Fall wäre die Geltendmachung von Grundrechten, insbesondere eine Berufung auf Art.3 Abs.3 S.2 GG, angebracht.
    Dieses Grundrecht untersagt die Ungleichbehandlung aufgrund einer Behinderung.

    Rechtsanwälte Janssen & Maluga

  • Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe. Ich bin bereits in Widerspruch gegangen und hoffe jetzt auf eine positive Antwort.
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