GdB bei Herzinfakt?

Hallo liebe Mitglieder!!!!!!!!!!!!!

Ich habe eine koronare Zweigefäßerkrankung mit stark eingeschränkter Pumpfunktion des Herzens. Ich würde gerne Wissen wie hoch die Behinderung ist, denn das Versorungsamt pokert scheinbar bei mir mit der Höhe des GdB. Hatte erst 30 und jetzt 40, bin der Meinung, es ist zu wenig. Vielleicht kann man mir etwas dazu sagen.

Danke
Wurzel

Antworten

  • Hallo Wurzel,

    erstmal herzlich willkommen hier.

    Zu Deiner Frage:

    Zur Einschätzung des GdB ist die Auswirkung der Erkrankung im Alltag vom Gutachter zu beurteilen.

    Ist eine Leistungseinschränkung bei mittelschwerer Belastung festgestellt, ist der GdB mit einer Variationsbreite von 20-40 einzuschätzen. Erst ab einer Leistungsbeeinträchtigung bereits bei leichter alltäglicher Belastung (Spazierengehen z.B.) liegt dieser über 40. Zu beachten ist, dass ein Gutachter den GdB nur empfiehlt, festlegen tut es dann das Amt auf dem Boden dieser Empfehlung, ist aber nicht zwingend daran gebunden. Notfalls muß das sozialgericht entscheiden.

    Gruß

    Thomas
  • Hallo Wurzel,

    begebe dich zu deinem Kardiologen und lasse dort eine schmerzlose
    Echkardiographie machen. Dann kann dein Kardiologe den EF Feststellen.
    Dieser sagt aus wie Leistungsfähig dein Herz und du bist. Bei einem
    EF kleiner als 40 % hast du gute Aussichten einen GDB von 50 % oder
    mehr zu bekommen.

    MFG Kunstherz
  • Hallo,
    ja das kennen wir die Pokern gern mit der Gesundheit anderer.
    Mit ihrer eigenen würden sie das ja auch nicht machen.

    Wenn du nicht weiter kommst geh zum Anwalt für SOZIALRECHT das kann Akteneinsicht fordern und wieder Spruch einlegen.
    Dann wird richtig geurteilt und zahlen dürfen die das dann auch.

    Gruß
    Herbie
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