Ueberlege mir ein Revisionsverfahren betreffend IV einzuleiten. Brauche ich dazu wirklich einen Anwa

Ich habe den Eindruck, dass mein Invaliditätsgrad zu niedrig eingestuft ist und erwäge deshalb ein Revisionsverfahren.

Ich lebe in der Schweiz.

Antworten

  • Hallo Tagliatelle,

    ich habe eben bei der IV-Stelle in Zürich für dich angerufen: +41 (0) 44 448 50 00
    Die zuständige Dame teilte mir mit, dass du, wenn du eine Revision möchtest, diese einfach beantragen musst.
    Du musst dafür ein Schreiben an die für dich zuständige IV-Stelle verfassen, in dem du mitteilst, dass sich dein Gesundheitszustand verschlechter hat und du deshalb um Erhöhung deines Invaliditätsgrads ansuchst. Bitte leg Atteste von deinen Ärzten bei.
    Dein Ansuchen wird geprüft und im gegebenen Fall dein Invaliditätsgrad angehoben.
    Dieser Vorgang erfordert keinen Anwalt.
    Ich hoffe, dir weiter geholfen zu haben.

    Liebe Grüße von
    Michaela
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