Wie wehre ich mich gegen einen negativen bescheid von der AOK

Mann heute ist so ein Tag den mann besser vergisst ist ganz toll wen die Krankenkasse einem den Reha Antrag ablehnt wegen schlechter gesundheit ich glaube ich spinne!
Wie antworte ich den auf sowas kann mir mal einer sagen wie das verfahren bei einen wiederspruch ist und sollte ich gleich einen Anwalt einschalten?Ich bin völlig fertig nach der Nachricht von denen da kriegt man gesagt das mann nich mehr zu retten ist oder so meine Prognose ist so schlecht, das sich das nicht lohnt mit der Reha.Schön oder ?

Antworten

  • Hallo Tierchen,

    Kopf hoch, es gibt bestimmt eine Lösung. Ich Antworte Dir mal allgemein, denn ich kenne die Hintergründe und das Schreiben Deiner Krankenkasse nicht.

    Eine Reha sprich Kur, bekommt man nur, wenn man rehatauglich ist. Wessen Gesundheit nicht verbesserbar oder stabilisierbar ist, der wird abgelehnt. Eine Reha hat den Sinn, eine Abeitsfähigkeit zu erhalten oder wieder her zu stellen. Selbstverständlich kann Dein behandelnder Arzt der Krankenkasse bzw. Deinem Rententräger widersprechen. Er muß begründen, wieso er Dich für rehatauglich hält. Dann hast Du eine gute Chance.

    Wenn man nicht mehr berustätig ist und/oder die Gesundheit so schlecht ist, daß man keine ausreichende Besserung erfährt, die einen auf den Arbeitsmarkt zurück bringt, lehnen die Krankenkassen/Rentenkassen eine Kur ab, und wollen das man einen Rentenntrag stellt. Da kann man auch widersprechen. Es hängt vom Krankheitsbild ab, ob man mit dem Widerspruch durch kommt.

    Geht es bei Dir nicht um den Erhalt der beruflichen Leistungsfähigkeit, hast Du vieleicht beim falschen Kostenträger den Antrag gestellt. Wer noch im Berufsleben steht, muß seinen Rehaantrag bei der Rentenversicherung stellen. Wer nicht mehr im Berufsleben steht oder zu krank für eine Kur ist, der kann über die Krankenkasse, per Krankenhauseinweisung, in einem Haus eine Kur machen, das auch von den Krankenkassen getragen wird. Diese Kur- bzw. Rehaklinik sind keine Sanatorien mit ambulanter ärztlicher Betreuung, sondern Kurkliniken mit Krankenschwestern und Ärzten. Ähnlich wie in einem Akutkrankenhaus.

    Wer nicht mehr berufstätig ist, hat es schwer, früher als alle vier Jahre eine Kur
    zu bekommen. Bist Du noch berufstätig und/oder richtig schwer krank, ist im Ausnahmefall sogar eine Kur im halbjährlichem Abstand möglich. Das heißt, wenn Du richtig schlimm krank bist, dann eigentlich erst recht. Du solltest mit Deinem Arzt reden und die richtige Klinik für Dich finden und ganz gezielt für diese Klinik einen neuen Antrag stellen bzw. einen Widerspruch stellen.

    Gruß Karin
  • Sehr geehrtes Mitglied,

    die Anforderungen, die an die Gewährung einer Rehabilitationskur gestellt werden, sind sehr hoch.
    Man erhält Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nur dann, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Die Erwerbsfähigkeit soll durch die Rehabilitation wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden.
    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Rehabilitation bewilligt werden kann:

    • Die Rehabilitation ist aus medizinischen Gründen erforderlich, es liegt eine Rehabilitationsbedürftigkeit vor.
    • Der Antragsteller ist rehabilitationsfähig und körperlich in der Lage, die Behandlungen während der medizinischen Rehabilitation durchführen zu können.
    • Es besteht eine positive Rehabilitationsprognose.
    • Die Ziele der Rehabilitation können in einem realistischen Zeitrahmen erreicht werden.
    • Der zuständige Arzt hat festgestellt, dass eine Rehabilitation erforderlich ist.
    • Bei einer Leistung durch die Gesetzliche Rentenversicherung müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein (z.B. müssen in den letzten zwei Jahren vor Antragsstellung sechs Kalendermonate die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet worden sein).

    Selbstverständlich besteht im Falle einer Ablehnung die Möglichkeit des Widerspruchs bzw. der Klageerhebung.

    Es sollte schnell gehandelt werden, da die Widerspruchsfrist bzw. die Klagefrist mit Bekanntgabe bzw. Zustellung der Ablehnung laufen. Natürlich wäre auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts hilfreich, der im konkreten Einzelfall genau prüfen kann, ob der Antrag zu Unrecht abgelehnt wurde.

    Anzuraten ist jedenfalls, dass Sie sich zunächst einmal mit Ihrem Arzt in Verbindung setzen und sich mit diesem über die Erfolgschancen einer Reha in Ihrem Fall unterhalten (dies sollte aufgrund der ablaufenden Fristen jedoch schnell geschehen). Bei einer positiven Prognose wäre dann ein Rechtsbeistand hilfreich, der dann auch darüber befinden kann, welches Rechtsmittel einzulegen ist und wie groß die Erfolgschancen sind.

    RA Florian Teßmer