Gibt es ein Sonderkündigungsrecht für Rollstuhlfahrer bei Wohnugskündigung?

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hallo biun neu hier
Ich bewohne seit 15 jahren eine 50 qm wohnung, möchte jetzt aber umziehen, habe auch schon was in aussicht gehabt. konnte diese aber noch nicht nehemn, da ich noch nicht gekündigt habe. Gibt es in diesem Fall ein Sonerkündigungsrecht?

Antworten

  • Hallo,
    erst mal.😀
    Was für besondere Gründe sollten das sein ein Beispiel.
  • Hallo
    Soviel ich weiß gibt es Gründe um eine **Kündigung** hinauszuziehen aber nicht wie Du dir das gedacht hast.
    Ich denke du solltest dich einfach mit deinem Vermieter an einen Tisch setzen und mit Ihm eine Regelung überlegen .. sprich .. Auszug bei neuer Wohnung .. unter der Primise -> Du suchst Nachmieter ...




  • Hallo ELA 70,

    es gibt ein Gesetzt,daß regelt wie lange die Kündigungsfrist ist. Meistens sind das für den Mieter drei Monate. In alten Mietverträgen ist das oft abhängig von der Mietdauer. Ich wohnte 21 Jahre in der gleichen Wohnung, als ich in eine barrierefrei Wohnung umziehen wollte. Ich hätte eine Kündigungsfrist von einem Jahr gehabt. Heute haben alle Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Mein neuer Vermieter nahm sich sehr viel Zeit, wollte mich trotzdem sofort vertraglich binden. Da schrieb ich meinem alten Vermieter eine Kündigung mit dem Datum, das zur neuen Wohnung paßte und vermerkte auf der Kündigung, daß dies Behinderungsbedingt sei. Mein alter Vermieter gab problemlos die alte Wohnung frei und ich konnte ohne Sorgen umziehen. Von der Kündigung bis zu meinem Ausscheiden aus dem alten Mietvertrag, vergingen sechs Wochen.

    Gruß Karin
  • Ein Sonderkündigungsrecht besteht höchstens bei einem "wichtigen Grund". Ein wichtiger Grund im rechtlichen Sinne ist eine hohe Hürde und setzt im Mietrecht in der Regel auch ein Verschulden oder Unterlassen des Vermieters voraus, das hier ja nicht gegeben ist ( siehe auch http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html).
    Die Behinderung ist und war vorhanden und hat an für sich nichts mit dem Vermieter zu tun.
    Aus diesem Grund scheint mir die von KarinM vorgeschlagene Lösung die sinnvollste.
    LG Eich
  • Die Vermieter sind ja auch nur Menschen. Meitens kann man mit denen reden.
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