.Muss ich das alles mitmachen

Habe für meinen 19 jährigen Schwerstbehinderten Sohn ,er hat Muskeldystohpie-Duschene Grundsicherung beantragt.Wurde abgelehnt,er bräuchte ein ärztliches Gutachten.Soll für Ihn Arge beantragen,da man aus den Papieren die ich abgegeben habe nicht sehen könnte ob er noch Erwerbsfähig wäre.Die Arge wÜRDE dann ein arztliches Gutachten veranlassen. Wollte mal wissen ob ich das alles so hin nehmen muss.

Antworten

  • Hallo Niel,

    mit 19 Jahren ist die Muskeldytrophie bestimmt weit fortgeschritten. Benötigt Dein Sohn schon einen E-Rolli? Wie sehr ist er auf Hilfe angewiesen? Wenn Du bestätigen kannst, daß Dein Sohn ein Pflegefall ist, wirst Du die Arge mit einem Attest ganz sicher zufriedenstellen. Dort will man sich nur absichern. Es könnte ja jeder kommen und behaupten er brauche Grundsicherung und sei nicht arbeitsfähig. Deshalb ist das mit dem Attest schon in Ordnung.

    Ich hoffe Deinem Sohn geht es gut und ihr beiden habt viel Freude miteinander.

    Gruß Karin
  • Hallo,
    ich glaube der geschilderte Weg ist sinnvoll. Wenn man mit Behörden zu tun hat, muss man in der Regel immer alles nachweisen. Aber das dürfte in euerem Fall kein Problem sein. Ich würde dir empfehlen, den Empfehlungen zu folgen. Solltest es Schwierigkeiten geben, unterstützen wir dich gern.

    Viele Grüße,
    Iris Redaktion
    MyHandicap
  • Hallo zusammen
    Mein Sohn hat schon seit Jahren einen E-Rollstuhl.Er ist Tag u. Nacht auf hilfe an-
    gewiesen.Habe alle Papiere die Sie haben wollten auch ein ärztliches Attest vorgelegt.
    Was ich nicht verstehen kann,warum die Grundsicherungsstelle kein ärztliches Gutachten
    veranlassen kann.Wieso ich deshalb extra ARGE beantragen muss.

  • Hallo Niel,

    ich verstehe das es Dich frustriert, wenn man einen so kranken Sohn hat, dem man von weiten ansieht, wie hilfsbedürftig er ist. Aber wenn die Ämter dieses Gutachten von Dir haben wollen, dann solltest Du das machen. Wenn Du nicht verstehst, warum es so läuft wie es läuft, solltest Du bei der Arge und/oder der Grundsicherung fragen, warum sie es so haben wollen. Dein Kinderarzt oder die Ambulanz in der Dein Sohn betreut wir, können Dir bestimmt schnell und unkompliziert ein paar Zeilen schreiben. Am besten machst Du davon eine Kopie, dan hast Du noch ein Exemplar, für den Notfall. Die Hauptsache ist, daß Du eine finanzielle Unterstützung für Deinen Sohn durchsetzten kannst. Ob das letztendlich Hartz IV ist oder Grundsicherung, ist doch egal.

    Gruß Karin
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