Stimmt es das Mein Vater Pflegestufe 2 braucht und mehr als 50 % und aG und B +H sonst hat er kein r

Er hat nur einen Ausweis mit 50 % B und G in grün.
Seine Info war wenn er einen Neuen Beantragt dann würde er ins Heim Kommen.(Sozialamt)
Er hat fahrten für Chemo und Strahlen bekommen (bei Darmkrebs)soll aber jetzt in einem Therapiezentrum weiter behandelt werden hat zwar eine überweisung bekommen aber keine Transport genemigung( der Arzt kann angeblich kein Taxischein ausstellen.
Die Kasse sagt nur wenn er Pflegestufe 2 hätte und der Ausweis höher wäre hätte er anspruch auf übernahme.
Antrag auf Pflege hab ich jetzt gemacht aber Ausweis dauert einfach zu lange.
Gibt es eine andere möglichkeit oder stimmt es vieleicht nicht?
Herbi

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  • Liebe Herbi,
    leider kann ich das nicht richtig beantworten. Aber wenn Dein Vater zum Sozialamt abgeschoben werden soll, dann geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten. Es gibt die Möglichkeiten, aber entweder wollen die Entscheidungsträger sie Dir nicht richtig beantworten, oder sie können es nicht. Auch mit dem Taxischein ist für mich persönlich so wie mit dem Verschreiben von Krankengymnastik. Viele Ärzte kämpfen inzwischen finanziell ums Überleben und da wird alles, was unnütz( ohne, daß es Geld einbringt) eben abgelehnt. Im schlimmsten Fall bleiben diese Kosten dann beim Arzt hängen. Aber ich stehe auf dem Standpunkt, daß es unrecht und im höchsten Maße unsozial dies am Kleinsten und Schwächsten auszulassen. Und das ist hier Dein Vater. Also- geh zum Anwalt, sag worum es geht und frage zuallererst, ob es Dich, bzw. Deinen Vater etwas kostet. Es gibt leider auch Anwälte, die sich nicht gern mit Armen befassen. Wenn Du gegen das Sozialamt klagst, ist das kostenlos, ansonsten hast Du ein Recht auf einen Beratungsgutschein. Der VdK ist auch ein sehr guter Verein, kostet 6 € Monatsbeitrag und hilft gut. Mußt Du auch nicht erst eintreten und dann fragen- erst fragen und dann evtl eintreten.Ich habe das alles schon am eigenen Leib erfahren müssen, aber wir geben nicht auf! Also, hole tief Luft und weiter, es ist so schon schlimm genug, da muß nicht auch noch der Mangel an Geld alles verschlimmern. Viel Mut und Durchhaltevermögen wünscht Dir
    Ameise
  • Hallo Herbie,

    auf der einen Seite hat man Dir sicherlich richtig geantwortet, denn ein G oder aG bedeutet, daß man nicht weit Laufen kann und ein B oder H bedeutet, daß Du auf Hilfe angewiesen bist. So jemanden kann man nicht alleine Bus und Bahn fahren lassen. Da wäre der Taxischein gerechtfertigt. Jemand mit Pflegestufe 2 hat eine hohe Hilfsbedürftigkeit im Alltag, auch da fällt die Entscheidung für einen Taxischein leicht. Aber das sind alles chronisch kranke Menschen oder schwer körperlich behinderte Menschen. Was ist mit den Menschen, die vorübergehend von einer schweren Krankheit betroffen sind? Dafür muß es doch auch Lösungsvorschläge geben. Eine Pflegestufe oder einen Schwerbehindertenausweis bekommt man nur, wenn man dauerhaft ein Probelm hat. Dein Vater sollte noch mal beim Amt/der Krankenkasse nach fragen, wie das denn mit vorübergehend schwer kranken Menschen ist, wenn die ein ärztliches Attest vorlegen. Es kann doch nicht sein, daß jemand mit über 40° Fieber oder einem geborchenen Bein, die gleichen Kriterien erfüllen muß, wie jemand der nicht mehr gesund wird. In der Kinderkrebsklinik in der ich gearbeitet habe, hatten übrigens alle Patienten die Möglichkeit einen Taxischein zu bekommen, wenn kein eigenes Auto vorhanden war. Eine Krebstherapie schwächt massiv das Immunsysthem, daß Menschenansammlungen gemieden werden müssen. Deshalb sahen es die Ärzte nicht gerne, wenn öffentliche Verkehrsmittel benutzt wurden. Zur Schule durften diese Kinder auch nicht gehen. Sie wurden zuhause beschult. Aus den gleichen Gründen. Wenn jede Infektion lebensbedrohlich verlaufen kann, wäre es fahrlässig, einen Taxischein zu verweigern.

    Gruß Karin
  • Das man jemandem der ein B und H hat nicht allein unterwegs sein lassen kann ist glaube ich so nicht richtig.Ich kann mir ja auch bei Bedarf von Fremden helfen lassen.Lg Erich
  • Hallo Ehrich,

    das hast Du falsch verstanden. Ich habe auch ein B. Trotzdem bin ich immer alleine und ohne Hilfe mit Bus und Bahn unterwegs. Darum geht es hier auch nicht. Es geht darum, daß da einem schwerkranken Mann der Taxischein verweigert wurde. Einem Menschen mit B oder H im Schwerbehindertenauseis würde man so einen Taxischein nicht vorenthalten, weil es für jemanden mit so einer schweren Behinderung nicht zumutbar wäre. Hält es aber bei einem sehr schwer kranken Mann für zumutbar, Bus und Bahn zu benutzen.

    Gruß Karin
  • Hallo Leute,
    Danke das ihr euch gemeldet habt.
    Das ganze Ausmaß ist noch viel schlimmer als angenommen.

    Hab heute mit Ärzten und Krankenkasse Telefoniert.
    Hab für morgen einen Pflegedienst bestellt und werd jetzt auch einen Anwalt einschalten es ist zum Haare raufen.

    Nach dem was ich gesehen hab darf es sowas in einer Großstadt nicht geben.
    Ich wohn auf dem Land und bin besser dran als mein Vater in einer so großen
    Stadt wo es eigendlich mehr möglichkeiten geben sollte.
    Jetzt weis ich warum Menschen unbemerkt in ihren Wohnungen sterben
    ohne das es jemand mit bekommt.

    Danke für die Hilfe
    gruß
    Herbi
  • @Karin,manchmal steh ich halt mit dem Rolli auf der Leitung. 😀.Also mein Schatz fährt Taxi,und da fährt Sie viele Dialyse Patienten,da sind sehr viele die gut laufen können und die haben auch einen Transportschein.Lg Erich
  • Hallo,
    die Krankenkasse will erst wieder Transportscheine Ausstellen lassen wenn
    er in Eine Pflegestufe eingeteilt ist.
    Mindestends 2
    Haltet euch Fast das soll 3 MONATE dauern.

    Bis dahin soll er alle fahrten selber zahlen.

    Das Landesamt hat ihm zu seinem Ausweis die wertmarke mitgeschickt
    für Bus und Bahn.
    Das er gar nicht bis zum Bus kommt weiß dort niemand. KLASSE

    Gestern Abend hab ich not einsatz gemacht weil er keine Medikamente zu Hause hatte.
    Also die nächste Apotheke suchen und 50 km zu ihm hin weil er ja nicht die möglichkeit hat.
    Bin gespannt was heute kommt.

    Gruß
    Herbi

  • KarinM schrieb:
    Hallo Ehrich,

    das hast Du falsch verstanden. Ich habe auch ein B. Trotzdem bin ich immer alleine und ohne Hilfe mit Bus und Bahn unterwegs. Darum geht es hier auch nicht. Es geht darum, daß da einem schwerkranken Mann der Taxischein verweigert wurde. Einem Menschen mit B oder H im Schwerbehindertenauseis würde man so einen Taxischein nicht vorenthalten, weil es für jemanden mit so einer schweren Behinderung nicht zumutbar wäre. Hält es aber bei einem sehr schwer kranken Mann für zumutbar, Bus und Bahn zu benutzen.

    Gruß Karin


    Nicht böse sein, aber schaut euch einmal eine Verordnung zur Krankenbeförderung an.
    Dort wird ausreichend beschrieben, ob man die Merkzeichen: aG,BL,H oder Pflegestufe 2, bzw. 3
    vorgelegt hat.
    Diese Verordnung "4" muß der behandelnde Arzt ausstellen.
    Vielleicht reicht ja auch der Hinweis, vorrausgesetzt es klappt noch, daß man mit einem Taxi fahren könnte.
    Dann hat man, nach meiner Erfahrung,bin selber in der Pflegestufe 2 und 100% Schwerbehindert mit Merkzeichen RF,G,aG,B,H. keine Probleme mit der Krankenkasse.
    Ich rufe vorher immer bei der Krankenkasse an und frage nach Erlaubnis, hatte niemals schlechte Erfahrungen gemacht.
    Gruß
    dackel
  • Hallo!

    Ich glaube zu wissen, dass man auch Anspruch auf Fahrten zur Krebstherapie (also Chemo) hat. Leider ist mein Taxischein zur Phsyio (Pflegestufe 3 + h + Bl + ag) schon abgegeben. Dort steht es irgendwo mit drauf. Vielleicht kann ja jemand von Euch schauen, wenn er / sie in den nächsten TAgen einen Taxischein bekommen sollte.

    Gruß Ramona
  • hallo zusammen,
    gerade habe ich das selbe/gleiche Zenario mit einer meiner Klienten und der AOK. Nach einigen Telefonaten habe ich jetzt rausbekommen, dass die Verordnung für Krankenbeförderung ( schimpft sich Fachkreisen auch MUSTER 4 )vom Arzt auf jeden Fall ausgestellt werden muss, wenn es dem Patienten nicht zuzumuten ist, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Sollte dem Patienten dieser vom Arzt verweigert werden und dem Patienten passiert etwas auf dem Weg von der Praxis nach Hause, ist das unterlasssene Hilfeleistung und somit strafbar !!!!!

    LG
    biesab

    PS: In vielen Kliniken gibt es Sozialbüro`s, die einem auch helfen bei solchen Problemen ( wenn man dort in Behandlung ist )
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