Darf das Sozialamt geld einbehalten wenn man im Krankenhaus ist mit der Begründung das man dort vers

Mein Vater war im Krankenhaus und das Sozialamt hat 50,-€
einbehalten mit der Begründung.
Er könnte ja im Krankenhaus versterben,
zusammen waren das 200,-€.
Ist das erlaubt?

Antworten

  • diese begründung für denm einbehalt der 50 euro ist jedenfalls haarsträubend, deshalb sollte man unbedingt dagegen vorgehen, grundsätzlich.
    ich würde die behörde in diesem zusammenhang an § 1 Satz 1 SGB 12 erinnern - danach ist es aufgabe der sozialhilfe, dem leistungsberechtigten die führung eines lebens zu ermöglichen, das der würde des menschen entspricht. letztere scheint bei der hier tätigen behörde offenbar völlig in vergessenheit geraten zu sein, oder gar zu stören - da kürzt man am besten gleich mal präventiv...
    die bundestrepublik deutschland ist ein demokratischer und sozialer rechtsstaat , Artikel 20 Absatz 1 GG.
    gruß
    claudia
  • hallo,
    danke für die promte Antwort.
    Mein Vater hat Angst das die Ämter das tun dürfen.
    Ohne aufforderung hätte er das geld nicht wieder bekommen.

    Gruß
    Herbi
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