wie lange darf die bearbeitung des Antrages auf die Feststellung der Schwerbehinderung dauern

Ich habe gehört in berlin muß der Antrag immerhalb von 3 Nonaten endschieden sein

Antworten

  • Hallo,
    in Hannover kann es bis zum 1/2 Jahr dauern und ewentuell auch wiederspruch.
    Das ist so leifder nicht zu sagen.
    Ich hab schon gehört das der Bescheid in 6 wochen bearbeitet war.
    Das liegt daran wie schnell die Ämter sind.
    Gruß
    Herbi
  • Ich habe schon in verschiedenen Städten gewohnt. Sechs Monate war da eigentlich immer die Regel. Man kann das ganze aber etwas beschleunigen, in dem man ale Ärzte abklappert und die wichtigsten Arzt- und Krankenhausentlassungsbriefe, sowie die Genehmigung der Krankenkasse auf Hilfsmittel wie Rollstuhl, Rollator etc. einsammelt, kopiert und dem Antrag beilegt. Dann muß der Gutachter diesen Informationen nicht mehr hinterher rennen. Auf diese Weise haben meine letzten beiden Anträge nur noch vier Wochen gedauert. Erfolgreicher war ich auch.

    Gruß Karin
  • meine Erfahrung ist generell in Behördenfragen, daß hier alles möglich ist. Es spielen ja immer viele Faktoren eine Rolle, deswegen, über Dich in Geduld, ich habe im Dez 2007 meinen EUrentenantrag gestellt, und bis heute ist nichts entschieden, da eben nur die Fristen zur ABgabe bestimmter Unterlagen eventuell einzuhalten sind, aber auf ANtrag immer wieder verlängert werden können. Hilft nur: viele, viele Leute immer wieder nerven. und nicht schämen und den Helden spielen, das verzögert alles oder wirft Dich zurück in Deinen notwendigen Bemühungen zu überleben. Denn eins ist sicher, der oder die Sachbearbeiter bekommen ihr Gehalt, egal, wo Dein ANtrag liegt, während Du sehen mußt, wie Du mit Deiner Situation und Deinem Geld auskommst. Aber darf man ja nciht sagen, dann wird man wieder unten unter den Stapel gelegt...
    also: lass Dich nicht abwimmeln und frage, frage, frage
    alles Liebe
    Ameise
  • leider gibt es da keine feste regelung.
  • Hallo Ameeise,

    bei mir war das ganz anders. Ich hatte meine Rente innerhalb von einem Monat durch. Für immer, ohne Zeitlimmit. Ich drück Dir die Daumen, daß Du nicht mehr lange warten mußt.

    Gruß Karin
  • Die Verwaltung hat hier auch Fristen einzuhalten. Handelt es sich hier um eine erwerbstätige Person, so hat das Versorgungsamt innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang zu entschieden. Ist ein Gutachten erforderlich, so muss die Behörde spätestens 2 Wochen nach Gutachteneingang entscheiden. Das Gutachten ist innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung zu erstellen. (§ 69 i.V.m. § 14 SGB IX)

    Für Widerspruch hat die Behörde drei Monate Zeit. (§ 88 SGG)

    Die Praxis lässt sich manchmal mehr Zeit als sie darf.

    Gruß
    Thomas
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