Unterhaltsrecht bei Scheidung

Hallo ich bin verheiratet und Erwerbsunfähig zu 100%. Nun will ich mich scheiden lassen, habe ich Anspruch auf Unterhalt? Mein Mann meint : du kriegst nichts! weil das unterhaltsrecht geändert wurde. wir haben keine kinder.

Antworten

  • Hallo,
    So weit ich weis bedeutet erwerbsunfähig (nicht in der Lage eigenes Geld zu verdienen)
    und somit ist der unterhalts anspruch da.
    Was anderes ist es wenn man sein eigenes Geld verdienen kann dann sieht es anders aus.
    Aber vieleicht sagen unsere Anwälte da zu noch mal was.
    Erst soll man für seinen Unterhalt selber sorgen so ist das gedacht gewesen.
    Gruß
    Herbi
  • hallo !
    es gilt zwar prinzipiell der grundsatz der eigenverantwortung, § 1569 BGB, d.h. jeder ehegatte muss für sich selber sorgen. Aber Satz 2 davon heißt: "Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen ehegatten einen anspruch auf unterhalt nur nach den folgenden vorschriften."
    die folgenden vorschriften sind die §§ 1570 ff. da gibt es u.a. § 1572 BGB - unterhalt wegen krankheit oder gebrechen, wegen derer eine erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. mus natürlich entsprechend vorgetragen werden.
    überhaupt kommt es bei der frage unterhalt immer auf den einzelfall an. es wird so geprüft:
    1. Anspruchsgrundlage als solche (also nach gesetz) z.b. §§ 1569, 1572 BGB
    dann wird der einzelne fall angesehen:
    2. bedarf des ehegatten (wie viel braucht er zum leben, auch jetzt zum teil noch davon abhängig, was vorher, in der ehe, da war - "eheprägende verhältnisse")
    3. bedürftigkeit des ehegatten (was verdient er anrechenbar selber ?)
    4. leistungsfähigkeit (finanzielle) des anderen ehegatten (unterhaltsschuldners)
    5. dann noch eventuell rangfragen (wird jemand anderem vorrangig unterhalt geschuldet, z.b. Kind)
    auch unterhaltsversagung wegen unbilligkeit möglich, z.b. wegen kurzer ehedauer, § 1579 BGB.
    zu alledem am besten mal §§ 1569 ff BGB lesen (unterhalt nach scheidung)
    trennungsunterhalt ist in § 1361 BGB geregelt.

    gruß
    claudia




  • Grundsätzlich ist die Frage beantwortet.
    >Ich habe allerdings eine Frage an die sogenannten Juristen, die hoffentlich noch weitere Personen interessiert: Was ist, wenn die Erwerbsunfähigkeit erst 2 Jahre nach der Scheidung eintritt. Muss dann trotzdem der geschiedene Ehemann für den Unterhalt der geschiedenen Ehefrau aufkommen, oder gilt dann eine andere Regelung?
  • Hallo Schnuffi,

    ich habe mal von einem Mann gelesen, der seiner geschiedenen Frau Unterhalt zahlen mußte, obwohl er seit 30 Jahren geschieden war und keinen Kontakt mehr zu ihr hatte. Die Frau war im Rentenalter und hatte nicht genug. Er ist vor Gericht gezogen und hat verloren. Warscheinlich zahlt er heute noch für sie.

    Gruß Karin
  • ob die "sogenannten juristen" noch recht gerne fragen beantworten, wenn sie so genannt werden, könnte man sich schon mal überlegen.
    gruß
    claudia
  • hallo

    kannst du mir sagen, wie ich kontakte in luzern zu anderen knüpfen kann (gemeinsam essen, kino, diskutieren etc. meine e-mail: mahale2006gmx[dot]ch

    Ich danke dir für eine Antwort!
  • Liebe Jara,

    erstmal willkommen bei uns! 😀

    Dein Posting hat leider nichts mit dem Thema hier zu tun. Ich würde daher vorschlagen, dass Du Deine Anfrage in der Rubrik "Suche & Biete" postest. Ein weiterer Tipp von mir: Fülle Dein Profil aus, so kannst Du Gleichgesinnte finden, die vielleicht auch aus Luzern kommen.

    Viel Glück bei Deiner Suche!

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo Jara,

    ich empfehle immer selber aktiv zu werden, statt zu warten, bis sich jemand meldet. Hast Du's mal mit dem Sport versucht. Dort kommt man schnell mit anderen in Kontakt. Bei Euch in der Schweiz gibt es doch bestimmt auch sowas wie einen Behindertensportverband, Rollstuhlsportverband oder Luzerner Sportverband. Die haben meistens auch eine Homepage. Wenn Du dort mal nachschaust, findest Du bestimmt was Dich interessiert.

    Gruss Karin
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