Wann kann ich bei der Bafög beantragung § 29 Absatzt 3 b geltend machen und was muss ich beachten un

Ich bin dabei für die BOS mein Bafög zu beantragen (für dieses Schuljahr). Nun habe ich gehört das laut § 29 Abs. 3b, das Vermögen des Antragsstellers anrechnungsfrei bleibt falls ein besonderer Härtefall vorliegt. Leider weiß wohl selbst unser Bafög-Amt darüber wenig bis nichts und ich wollte die Sache abklären bevor ich dort wieder anrufe bzw. den Antrag abschicke.

Ich bin zu 100% (aG) körperlich Behindert und habe auch noch ein Problem mit der Stimme und dem atmen. Rein körperlich bin ich also ein absoluter Härtefall allerdings weiß ich nicht genau was damit gemeint ist und wie das ganze begründen muss. Ich will natürlich nichts was mir nicht zusteht aber als treuer Bürger würde ich schon gerne meine Rechte kennen.

Vielen Dank schonmal im Vorraus!!!

Antworten