Gilt ein KFZ . als Vemögen bei Bezug von SGB XII

Beziehe zur meiner Rente noch eine Grundsicherung vom Sozialamt. Bin 100% aG. Meine Frage? Ist ein PKW als Vermögen anzusehen, oder nicht?

Antworten

  • Hallo iljuscha,
    wofür brauchst du das Auto und wie alt ist es?

    Gruß
    Herbi
  • Hallo iljuscha,

    da Du das Merkzeichen aG (S.B. Ausweis) hast wird das Fahrzeug nicht als Vermögen gerechnet, sondern ist in dem Fall Gebrauchsgut!
    (1) Kraftfahrzeughilfe wird erbracht, wenn die Versicherten infolge Art oder Schwere des Gesundheitsschadens nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind, um die Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. (SGB IX)
    In dem Fall (aG) fließt auch die Haftpflichtversicherung in die Berechnung der Sozialhilfe mit ein!
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