unabhängige zweite Meinung zu SUVA Kreisarztentscheid

als Handwerker habe ich bei einem Arbeitsunfall Zeige- und Mittelfinger meiner (führenden) rechten Hand verloren.
Der SUVA Kreisarzt hat mich für 100% arbeitsfähig erklärt,mir aber davon abgeraten am alten Ort weiter zu arbeiten weil es zu gefährlich währe (Leitern hochsteigen).
Mit diesem Bericht werde ich meine Stelle verlieren und bei der Suche nach einer neuen Stelle erhebliche Schwierigkeiten haben (Handwerker mit acht Finger).Von der SUVA werde ich auch keine Unterstützung bekommen weil sie mich für 100% arbeitsfähig erklärt haben.
Wo kann ich mir eine zweite unabhängige Meinung holen oder was kann ich sonst noch tun?

Antworten

  • Roberto schrieb:
    als Handwerker habe ich bei einem Arbeitsunfall Zeige- und Mittelfinger meiner (führenden) rechten Hand verloren.
    Der SUVA Kreisarzt hat mich für 100% arbeitsfähig erklärt,mir aber davon abgeraten am alten Ort weiter zu arbeiten weil es zu gefährlich währe (Leitern hochsteigen).
    Mit diesem Bericht werde ich meine Stelle verlieren und bei der Suche nach einer neuen Stelle erhebliche Schwierigkeiten haben (Handwerker mit acht Finger).Von der SUVA werde ich auch keine Unterstützung bekommen weil sie mich für 100% arbeitsfähig erklärt haben.
    Wo kann ich mir eine zweite unabhängige Meinung holen oder was kann ich sonst noch tun?


    Es waere denkbar, ihn zu fragen ob er sich das nochmal ueberlegt. Nicht jeder Bericht muss dann zwingend so raus oder bestehen bleiben.

    Wenn er sich das Leitersteigen ansehen kann, und wenn Du ihm zeigst dass Du das sicher im Griff hast, allenfalls noch mit ein paar unabhaengigen Berufsverbands-Vertretern, dann waere das wohl der beste Weg, so einen Ferndiagnosenbericht mit falscher Beurteilung zu vermeiden.

    Gut ist auch, ihnen Klimmzuege zu zeigen und dass sie sehen, dass Du mit der reduzierten Hand einsatzfaehig bist und Dein Gewicht halten kannst. Dazu koennte etwas Training noetig sein, stelle ich mir vor.

    Aber wenn Du tatsaechlich nicht sicher auf der Leiter bist, ist es auch besser, nicht hochzusteigen.
  • Steht das Thema Fürsorgepflicht des Arbeitgeber nur auf dem Papier?
    Sprich bestünde nicht die Möglichkeit ihn entsprechend seines Handicaps einzusetzen wenn es nicht gerade eine 3-Mann-Firma ist?
    Wenn er aus irgendwelchen Gründen von der Leiter fällt kann das tödlich ausgehen!

    OR ART 328 Abs.2

    Persönlichkeitsschutz

    Gemäss Art. 328 Abs. 1 OR hat der Arbeitgeber die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf deren Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen. Der Arbeitgeber hat alle ungerechtfertigten Eingriffe in die Persönlichkeitsgüter (Leben, physische und psychische Integrität, Freiheit, Ehre und Privatsphäre) des Arbeitnehmers zu unterlassen. Darunter fallen:

    * Schutz der Gesundheit

    VG Step.


  • Hallo Roberto

    Ich würde dir empfehlen mit einem Rechtsdienst Kontakt aufzunehmen. Informationen dazu findest du Hier:

    http://www.ch.ch/private/00045/00049/00622/00623/index.html?lang=de

    Da hat es auch Links zu verschiedenen Rechtsdiensten von Behindertenorganisationen.

    Ich hoffe wir konnten dir damit weiterhelfen

    Gruss

    Andreas
  • Roberto hat geschrieben:
    als Handwerker habe ich bei einem Arbeitsunfall Zeige- und Mittelfinger meiner (führenden) rechten Hand verloren.
    Der SUVA Kreisarzt hat mich für 100% arbeitsfähig erklärt,mir aber davon abgeraten am alten Ort weiter zu arbeiten weil es zu gefährlich währe (Leitern hochsteigen).
    Mit diesem Bericht werde ich meine Stelle verlieren und bei der Suche nach einer neuen Stelle erhebliche Schwierigkeiten haben (Handwerker mit acht Finger).Von der SUVA werde ich auch keine Unterstützung bekommen weil sie mich für 100% arbeitsfähig erklärt haben.
    Wo kann ich mir eine zweite unabhängige Meinung holen oder was kann ich sonst noch tun?


    Hallo Robert

    Das ist tuepisch fuer die Suva so was zu machen, du brauchst ein zweites Gutachten und das kann nur von der Versicherung oder vom Anwalt organisiert werden. Ich wuerde empfehlen dir einen Anwalt zu nehmen aber vorsicht, Schweizer Anwaelte abeiten alle zusammen mit der Suva. Ich habe es selber erlebt. http://mysuvaunfallstory.info

    Das Problem ist in der Schweiz das die Versicherung es die solange verweigern kann nach Schweizer Gesetz bis du dier einen Anwalt nimmst und es vor Gericht bringst die Zweitmeinung.

    Man muss aufpassen als Behinderter...

    Liebe Gruess

    Marc

  • Lieber Roberto
    Leider muss ich dem letzten Beitrag voll und ganz recht geben . Wenn ich hier schreiben würde was ich am liebsten mit all diesen SUVA/IV/RAV Fuzzis machen würde hätte ich den Staatsschutz in meiner Wohnung . All diese Ämter und Beratungsstellen sind nur dazu da ein paar Bürogummis für ca 8 Stunden pro Tag etwas arbeitsähnliches auszuführen zu lassen ...Aber sicher nicht um uns zu helfen !!!

  • Guten Morgen Roberto,..

    Ich denke schon das du dir eine Zweitmeinung einholen darfst, nur ob diese auch durch den Träger SUVA anerkannt wird der für dich zuständig ist, das ist das wirkliche Problem.

    Und du wirst die Kosten vielleicht übernehmen müssen wenn die KK - Krankenkasse diese nicht trägt. So ist es in Deutschland. Wobei sich die Gesetze in der Richtung bei uns geändert haben. Wenn man mit der KK spricht stimmen diese zu im Fall einer zweiten Meinung und gehen in Vorleistung. In D besteht so gar ein Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung.

    Wobei ich mir nicht vorstellen kann das man eine GdS ( Grad der Schädigung) von 100 bekommt beim Verlust von 2 Fingern, auch nicht weil es die führende Hand ist. Nur vielleicht ist das in der Schweiz anders?! Ich wünsche dir gute Besserung viel Kraft zu den Dingen, Mfg Lyn😉
  • Nachtrag !

    GdS Tabelle in D und an diese wird sich auch die SUVA in der Schweiz anlehnen !

    Bei Fingerverlust(2) kann man ca. 30 GdS erwarten wenn der Daumen mit betroffen ist.

    In Deutschland würde man 6 Monate abwarten ( ich nenne es aussitzen) und dann erfolgt eine erneute Begutachtung ( nach einsetzen des Gewöhnungsverhalten) nennt man so. Und oft haben die Betroffenen dann noch 10 oder 15 GdS und so besteht kein Leistungsanspruch mehr zur BG. Bei euch ist es die SUVA !

    GdS Tabelle;
    http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/ALLGEMEINE%20GRUNDSAETZE.html

    Fingerverlust;
    http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html#Fingerverlust


    Leider ist das ein kanllhartes Geschäft geworden die Gesundheit. Mein Rat an dich du solltest dich Anwaltlich beraten lassen und eine Prognose( Zukunft) durch den RA erstellen lassen. Und der RA sollte darauf dringen ob der Arm mitgeschädigt ist oder nur die Hand.

    Es sei denn du hast eine private Unfallversicherung, dann sieht es etwas anders aus, doch auch nicht leichter für dich. Du hast 2 Baustellen die SUVA und die Versicherung ! Dir alles Gute, Mfg Lyn😉

  • Hallo zusammen,

    da dieser Thread bereits aus dem Jahr 2009 stammt, habe ich die Bewertung auf 100% gesetzt.
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