Neuer Job.Ausweis angeben?

Ich habe ab dem 01.08 eine neue Arbeitsstelle,noch habe ich aber keinen Vertrag unterschrieben.
Ich habe Angst meine 70% + G anzugeben.
Auch weiß ich das man das nicht zwingend muß,fühle mich damit aber irgendwie unwohl....
Meine Behinderung ist mir nicht anzusehen,nur ich habe nicht die Leistungsfähigkeit wie ein gesunder Mensch...
Was würdet Ihr tun,wie und warum habt Ihr Euch so oder so entschieden????
Über Eure Antworten freue ich mich!!!!
Ganz liebe Grüße
Manu :-)

Antworten

  • Hallo Manu,

    Du solltest unbedingt angeben, daß Du einen Schwerbehindertenausweis hast. Ich meine sogar, daß Du dazu verpflichtet bist. Was Du nicht preisgeben mußt, ist der Grund dafür. Der Ausweis bietet Dir einen gewissen Kündigungsschutz (nach der Probezeit), Du bekommst mehr Urlaub und hast einen Steuerfreibetrag. Möchtest Du darauf verzichten?
    Dein neuer Arbeitgeber könnte sehr sauer werden, wenn er erst später erfährt, daß Du eine Schwerbehinderung hast. Mir hatte es nie geschadet, immer ehrlich zu sein. Das solltest Du auch. Ehrlichkeit zahlt sich aus. Immer! 😀

    Gruß Karin
  • Hallo,

    theoretisch bietet Dir der BA einen höheren Kündigungsschutz zu als anderen Arbeitnehmern. Praktisch gilt wohl eher der Grundsatz: "Wen man loswerden will, wird man auch los." Ein Grund oder Anlass findet sich immer. Ich würde es wohl eher angeben, da zum einen der Arbeitgeber auch Vorteile hat, wenn er einen Schwerbehinderten beschäftigt. Zum anderen musst Du immer damit rechnen, dass es rauskommt und dann die Frage gestellt wird: "Warum haben Sie das verschwiegen?". Das ist eine Frage der Offenheit und des Vertrauens, finde ich. Ich würde es sagen, denn dann wäre alles klar. So hast Du auch Ruhe und die 5 Tage zusätzlichen Urlaub sollte man auch nicht vergessen.
  • Hallo Manu

    wie Du selber sagst, stehst Du zwischen Angst und Angst. Einmal die Info mit SB und Grad der Behinderung "nachzuschieben", einmal es länger zu verheimlichen und ein komisches und vor allem psychisch aufwändiges Versteckspiel zu spielen.
    Ich kann Dir nur empfehlen, es möglichst bald "auszupacken", insbesondere weil du ja selbst auch von Leistungseinschränkungen sprichst. Die meisten Arbeitgeber reagieren durchaus vernünftig bis aufgeschlossen, wenn Ihnen nicht nur die Höhe der Prozente und zusätzliche Eintragungen (und Behinderung) vorgelegt wird, sondern auch die Erklärung der konkreten Auswirkungen auf diese Tätigkeit verdeutlicht wird, die sich oft in überschaubaren Grenzen hält.

    Daneben gibt es sowohl für Dich einige handfeste Vorteile (Zusatzurlaub, verbesserter Kündigungsschutz, steuerlicher Erleichterungen etc.) aber auch für den Arbeitgeber (Anerkennung auf die SB-Quote, Reduzierung der Ausgleichspauschale, etc....)

    Grundsätzlich kann eine nachgeschobene Info von Bedeutung durchaus noch einmal beim Arbeitgeber Bedenkzeit auslösen, und das wäre meiner Meinung nach ein Stückweit nachvollziehbar.

    Also bereite Dich gut auf das Gespräch vor, nehme selbst die möglichst baldige Terminierung in die Hand (sei damit auch der aktive Part) und stelle Dich positiv darauf ein, immerhin hast Du ja schon mal als Person überzeugt und bist als Arbeitsnehmerin genommen worden.

    Viel Erfolg und viele Grüße

    Michael
  • Hallo Manu,

    Michael's Rat, "sei damit auch der aktive Part", ist vollkommen richtig. Als Zeichen dafür könntest Du eine Kopie Deines Schwerbehindertenausweises gleich mitbringen. Dein neuer Arbeitgeber wird diese Geste zu schätzen wissen.

    Gruß Karin
  • Hallo Manulexia,

    also, du bist nicht verpflichtet deine Behinderung offen zu legen. Lies dazu den Artikel unserer Fachexpertin: http://www.myhandicap.de/behinderung-bewerbung-job.html

    Ob du deine Behinderung offen legen sollst, hängt davon ab, wie sehr sie dich in deinem Arbeitsalltag beeinflusst.

    Zudem solltest du dir überlegen, ob du in einem Unternehmen arbeiten willst, das eventuell keine Menschen mit Behinderung einstellen möchte. Allerdings: wenn man einen Job braucht, spielt das oft eine untergeordnete Rolle. Das ist leider Realität und daher nur verständlich, wenn man sich entschließt, eine nicht sichtbare Behinderung zu verschweigen.

    Ich weiß nicht, was ich dir empfehlen soll. Ich persönlich würde auf mein Bauchgefühl hören und letztlich das tun, mit dem ich auf Dauer am besten fahre. Ich würde die Wahrheit offenlegen, mit dem Verweis auf die Probezeit, also, dass der Arbeitgeber kein Risiko eingeht. Zudem können Arbeitgeber bei der Einstellung eines arbeitsuchenden behinderten Menschen eine ganze Menge aus dem Fördertopf bekommen.
    So kannst du deine Behinderung also noch als Vorteil verkaufen.

    Egal, wie du entscheidest, viel Erfolg!

    Iris, Redaktion MyHandicap
  • Hallo Manu,

    ich kann deine Sorge verstehen. Ich hatte bis vor kurzem auch einen Behinderungsgrad von 70 % + G und du bist laut Gestzgeber ab 50 % dazu verpflichtet es anzugeben.
    Und ob das der Chef lobenswert finde wage ich zu bezweifeln, Karin!
    Denn viele Arbeitgeber stellen behinderte nur ein um Geld beim Staat zu sparen, um nicht diese blöde Abgabe zu zahlen....

    Allerdings für dich Manu, ist es sicher schwer das dem Chef zu sagen, aber wenn er es hinterher ausversehen rausfindet dann macht sich das ganz schlecht. Ich weiß nicht ob es strafbar ist, aber es könnte dich deinen Job koste.

    "Ehrlichkeit währt am längsten"!

    Gruß Mali
  • Hallo Mali,

    natürlich findet ein Arbeitgeber eine Behinderung nicht lobenwert. Aber Ehrlichkeit ist lobenswert. 😉

    Gruß Karin
  • Hallo Manu,

    meine Empfehlung ist folgende:

    Wenn Deine Behinderung Dich in Deiner Tätigkeit nicht beeinträchtigt und Du unsicher bist, ob dein Arbeitgeber zu denen gehört, die auch schwerbehinderte Menschen einstellen würden, dann solltest Du in der Probezeit nichts sagen. Nach Ablauf der Probezeit und mit Beginn des Kündigungsschutzes (ab 6 Monate Beschäftigung) solltest Du Deine Schwerbehinderung offen legen und Deinem Arbeitgeber um Verständnis bitten, dass Du ein halbes Jahr geschwiegen hattest. Du kannst ihm ja sagen, dass es soviele Vorurteile ggü. Schwerbehinderten besteht und Du deshalb keinen anderen Weg gesehen hattest usw.

    Viel Glück wünscht Dir

    Thomas Worseck
  • ich kann dich nur zu gut verstehen.

    ich finde du solltest das abhängig machen in welcher branche du arbeitest und wie dein neuer arbeitgeber so drauf ist.
    die karten offen zu legen ist immer gut, nur wir wissen auch wie rarr die
    plätze dank der finanzkrise sind.

    hör auf dein bauchgefühl – hast du ein ungutes, würde ich es sagen!

    gruß,
    christina
  • Hallo Manu,

    leider gibt es für diese Frage keine eindeutige rechtliche Klärung. Grundsätzlich kann man jedoch folgendes dazu sagen:
    1. Der Bewerber ist nicht verpflichtet von sich aus auf seine Schwerbehinderung hinzuweisen.
    2. Arbeitgeber dürfen fragen, ob der Bewerber die Tätigkeit ohne Einschränkungen ausgeführen kann.
    3. Eine erlaubte Frage des Arbeitgebers sollte wahrheitsgemäß beantwortet werden.
    Zu Deiner weiteren Information bezüglich der rechtlichen Seite, haben wir Dir einige Links herausgesucht. Für die Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Links können wir natürlich keine Garantie übernehmen.
    http://recht.verdi.de/rechtstipps/das_zustandekommen_des_arbeitsverhaeltnisses/arbeitssuche_und_vorstellungsgespraech

    http://inhalt.monster.de/16216_de-DE_p1.asp

    http://www.juraforum.de/lexikon/Schwerbehinderte%20-%20Vorstellungsgespr%C3%A4ch

    http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/anfechtu.htm

    Ich hoffe, dies hilft Dir ein bisschen weiter.
    Hier noch ein kleiner Tip in eigener Sache: Solltest Du Dich dazu entschließen, auf Deine Schwerbehinderung hinzuweisen, so kannst Du Deinen "neuen" Arbeitgeber auch auf seine Vorteile bezüglich der Ausgleichsabgabe aufmerksam machen. Viele Arbeitgeber sind sich nämlich gar nicht darüber bewusst, dass sie auch ihre Kosten senken können, wenn sie schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
    Die entsprechenden Paragraphen hierzu findest Du im SGB IX § 71 und § 77.
    Viele Grüße aus der Pfennigparade
    Tanja Lachmayr



  • Hallo Manu,

    meine Empfehlung ist folgende:

    Wenn Deine Behinderung Dich in Deiner Tätigkeit nicht beeinträchtigt und Du unsicher bist, ob dein Arbeitgeber zu denen gehört, die auch schwerbehinderte Menschen einstellen würden, dann solltest Du in der Probezeit nichts sagen. Nach Ablauf der Probezeit und mit Beginn des Kündigungsschutzes (ab 6 Monate Beschäftigung) solltest Du Deine Schwerbehinderung offen legen und Deinem Arbeitgeber um Verständnis bitten, dass Du ein halbes Jahr geschwiegen hattest. Du kannst ihm ja sagen, dass es soviele Vorurteile ggü. Schwerbehinderten besteht und Du deshalb keinen anderen Weg gesehen hattest usw.

    Viel Glück wünscht Dir

    Thomas Worseck

    Vielen Dank Thomas,

    genauso denke ich auch !!!

    LG

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