Wer ist für Gleichstellung zuständig?

MyHandicap User
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Habe gehört ein Behinderter mit einem GdB von weniger als 50 kann einem Schwerbehinderten auf Antrag gleich gestellt werden und so die gleichen Rechte am Arbeitsplatz erhalten? Wer ist für einen solchen Antrag zuständig?
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Antworten
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http://www.arbeitsagentur.de/nn_27794/zentraler-Content/A08-Ordnung-Recht/A081-Schwerbehindertenrecht/Allgemein/Gleichstellung-mit-schwerbehinderten-Men.html
Hallo Mr Pink,
für die Bearbeitung eines Gleichstellungsantrages ist die Agentur für Arbeit ansprechbar! (s. obigen link)
unter anderem hat man folgende Ansprüche, Rechte:
Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen „Status" wie schwerbehinderte Menschen.
Auswirkungen:
besonderer Kündigungsschutz,
besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht,
Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung,
Betreuung durch spezielle Fachdienste.
jedoch nicht:
Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Altersrente.
schönen Sommerabend noch
Christiane
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