Gibt es bei behindertem Kind einen Anspruch auf Familientherapie?
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Hallo Tilli,
nach § 30 Abs. 2 SGB IX gilt, dass die Leistungen im Bereich Frühförderung auch die Beratung der Erziehungsberechtigten umfassen können. Voraussetzung ist, dass die Beratung erforderlich ist, um eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen auszugleichen oder zu mildern.
Schon 1988 hatte das OVG Bremen als Anspruch des behinderten Kindes auf psychologische Familientherapie anerkannt. In der Praxis ist jedoch wenig davon gebraucht gemacht worden.
Unter Einthaltung der oben genannten Voraussetzung besteht also ein Anspruch.
Bei weiteren Fragen melde dich gern nochmal.
VG, Iris Redaktion MyHandicap
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