Was ist der Unterschied zwischen Fürsorge und Sozialhilfe

hab mit einem anwalt gestern privat gesprochen, der hat mir ne menge fachbegriffe um die ohren gehauen und was von ansprüchen aus fürsorge und sozialhilfe geschwafelt, ich kenn mich nicht aus, kann mir jemand erklären was da der unterschied ist?

Antworten

  • Hallo Freeyourmind,

    soweit ich weiß stammt der Begriff Fürsorge aus einer früheren Zeit und ist jetzt die Sozialhilfe. Neben der Sozialhilfe gibt es noch Hatz IV und die Grundsicherung. Das Wort persönliches Budge habe ich auch schon mal gehört. Wissen tu ich das allerdings nicht und wäre froh, mal zu erfahren wer was wann in Anspruch nehmen darf.

    Gruß Karin
  • Hallo Freeyourmind, hallo Karin,

    es ist in der Tat so, die soziale Fürsorge ist nichts anderes als die Sozialhilfe/Grundsicherung, besser bekannt als Hartz IV.

    Das persönliche Budget ist eine Möglichkeit, durch die behinderte Menschen nun die Ihnen von den Leistungsträgern zur Verfügung gestellten Leistungen zur Teilhabe eigenverantwortlich planend einsetzen können.

    Das trägerübergreifende Budget ist keine zusätzliche Leistung, sonder nur ein anderer Weg die Leistungen zu erhalten. Nämlich in Form eines Geldbetrages, mit dem der Betroffene dann selbst entscheiden kann, welcher Pflegedienst ihn betreut etc. Dadurch kann der Betroffene selbstbestimmter sein Leben gestalten.

    Mehr Infos zum Persönlichen Budget findet ihr hier:
    http://www.myhandicap.de/behinderung_persoenliches_budget.html

    Bei weiteren Fragen, meldet euch nochmal.

    LG Iris, Redaktion MyHandicap
  • Hallo Iris,

    ich dachte Hartz IV bekommen nur Leute, die auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar sind. Ein Mensch mit einer schweren Behinderung oder Erkrankung wird womöglich niemals im Berufsleben stehen und Frührentner wie ich, die aus gesundheitlichen Gründen vom Arbeitsleben zurücktreten mußten, sind auch nicht mehr vermittelbar. Es kann doch nicht sein, daß unter diesen unterschiedlichen Voraussätzungen alle die gleiche Leistung, nämlich Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommen würden?

    Du schreibst weiterhin, daß das persönliche Budget eine zusätzliche Leistng ist, mit der behinderte Menschen Pflegeleistungen und andere Hilfen eigenverantwortlich finanzieren können. Ich dachte dafür ist das Pflegegeld da. Gibt es denn für köperbehinderte Menschen auch zusätzlich Leistungen? So wie bei demenz oder alzheimer kranken Erwachsenen?

    Gruß Karin
  • Hallo Karin,
    ich habe geschrieben, dass das Persönliche Budget KEINE zusätzliche Leistung ist, sondern nur ein anderer Weg zugesprochene Leistungen zu erhalten. Konkret heißt das: Anstelle von Sachleistungen erhältst du Geld um dir selber notwendige Sachleistungen einzukaufen. Vorteil: du bestimmst den Dienstleister. Nachteil: du musst mit dem Geld haushalten können und den besten Anbieter finden.
    Das persönliche Budget könntest du, sofern du von den Leistungsträgern Leistungen (Sachleistungen etc.) bekommst, auch beantragen. Allerdings müsste man prüfen, ob es Sinn macht. Eine Prüfung machen beispielsweise die Reha-Servicestellen. In der kürzlich umgesetzten Pflegereform wurden nun auch Demenzkranke erstmals berücksichtigt. Hier kannst du das nachlesen:http://www.myhandicap.de/pflegeversicherung_leistung_zahl.html
    Um der Bedüfrtigkeit von Demenzkranken Rechnung zu tragen wurde extra die Pflegestufe 0 eingeführt.

    Bzgl. deiner Frage Sozialhilfe/HartzIV. Hartz IV ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende und erfasst alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen zwischen 15 und 64 Jahren und somit auch erwerbsfähige behinderte Menschen.

    Voll erwerbsgeminderte erwachsene Personen, bei denen unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann, erhalten Grundsicherung bei Erwerbsminderung, auf die im Wesentlichen die Vorschriften der Hilfe zum Lebensunterhalt nach Sozialhilferecht anzuwenden sind. Allerdings mit dem Unterschied, dass Eltern oder Kinder der Betroffenen nur dann zumm Unterhalt herangezogen werden, falls das Gesamteinkommen der Angehörigen 100.000 Euro überschreitet.

    Du siehst also, dass schon Unterschiede gemacht werden, aber es sich eben beide Male um Grundsicherung dreht.

    Wenn du weitere Fragen hast, jederzeit gern😀
    LG Iris
  • Hallo Iris,

    vielen Dank für die gute Information. Eine Frage habe ich noch. Habe ich es richrig verstanden, daß das Pflegegeld das gleiche ist wie das persönliche Budget? Was ich bisher weiß ist, daß man entweder das Pflegegeld ausgezahlt bekommt und seine Pflege und Hilfe selber finanziert oder das Geld direkt an den Pflegedienst geht. Mein Bekannter mit Altersdemenz erhält zusätzlich noch die "zusätzlichen Leistungen" für Denenzkranke der Pflegekasse, die aber nicht ausgezahlt werden können. Also nur bargeldlos genutzt werden können. Gehört das auch zum persönlichen Budget? Gibt es noch mehr als diese beiden Pflegegeldleistungen?

    Ich dachte diese zusätzlichen bargeldlosen Leistungen sind neu und gibt es nur für Demenzkranke. Das hört sich aber so an, als ob es das auch für andere Beihnderungen gibt. Stimmt das und wer kann das für welche Dinge beantragen?

    Gruß Karin


  • Hallo Karin,

    auch Pflegeleistungen können über das Persönliche Budget als Geld ausgezahlt werden. Das trifft natürlich nur zu, wenn der Betroffene seine Pflegeleistungen in Form von Sachleistungen erhält, wenn er das Geld direkt erhält, hat er ja schon eine Geldleistung. Und das persönliche Budget ist nur die Erbringung bereits zugestandener Leistungen aller Sozialträger in Geldform und nicht mehr als Sachleistung.

    Zum Beispiel: Eine behinderte Frau lebt in einem Heim. Das Heim wird über die Pflegeversicherung bezahlt. Die Frau will aber eigenständiger leben und in eine Wohnung ziehen. Also beantragt sie das Persönliche Budget, damit bekommt sie alle Leistungen, die sie in Form von Sachleistungen etc. schon bekommen hat als Geldsumme ausgezahlt und muss sich dann fortan, um die Organisation ihrer Pflege selbst kümmern und diese von dem ausgezahlten Geld selbst bezahlen.

    Dass man die Pflegeleisten für Demenzkranke ausschließlich in Form von Sachleistungen beziehen kann, ist mir neu. Da würde ich nochmal nachhaken! Kompetent und individuell beraten kannst du dich von den Reha-Servicestellen lassen, die prüfen den Fall individuell. Es gibt sicher auch eine in deiner Nähe. Hier eine Möglichkeit, sie zu finden: http://www.reha-servicestellen.de/

    Ich hoffe, ich konnte dir helfen! VlG Iris
  • Guten morgen Iris,

    vielen Dank für Deine Geduld. Das ist eine völlig neue Welt für mich. Bin ich froh das ich nie in dieser Form abhängig war und als Frührentner immer noch arbeiten gehen kann. 😀

    Wir haben in Düsseldorf tatsächlich eine Reha-Service-Stelle. Sie ist auf der Königsallee. Deren Aufgabe ist mir noch nicht so ganz klar, aber ich werde mich dort mal beraten lassen. Bisher holte ich mir meine Informationen immer im "Pflegebüro". Das ist eine Einrichtung der Stadt Düsseldorf für Demenzkranke und deren Angehörige.

    Seit dem 1.07.2008 gibt es für Demenzkanke zusätzliches Pflegegeld, daß bargeldlos zum üblichen Pflegegeld angeboten wird. Das übliche Pflegegeld für die Pflegestufen 1,2 oder 3 geht bei diesen kranken Menschen durch die Grundpflege schon drauf und eine Betreuung war nicht mehr gesichert. Deshalb hat der Gesetzgeber die zusätzlichen Leistungen für Demenzkranke geschaffen. Es kann für Betreuungsleistungen wie Tagespflege und ähnliche Angeboten genutzt werden, weil gerade bei geistig verwirrten Menschen die Betreuung schwierig ist. Die Betreuungsstelle rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, der Demenzkranke oder dessen Angehörigen können dieses Geld nicht selber verwalten. So weit ich weiß betragen diese zusätzlichen Leistungen für Demenzkranke ca. 1200€-2400€ im Jahr. http://www.duesseldorf.de/senioren/pflege/index.shtml

    Viele Grüße
    Karin

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