GdB von 30 scheint mir unangemessen

hallo zusammen!ich hatte am 08.09.08 einen schweren arbeitsunfall in norwegen.(absturz aus 7m höhe)ich habe mir die wirbelsäule gebrochen und einen trümmerbruch im becken und hüfte(nur noch kleinholz)es ist mir ein GdB von 30 zugebilligt worden vom landrat(kreis).ich habe massive bewegungseinschränkungen in der hüfte,kann mir selbst keine socken oder schuhe anziehen ,kann mich kaum bücken und erreiche trotz hartem trainig nicht annähernd die hälfte meiner früheren belastungsfähigkeit.ein GdB von 30 scheint mir doch ein wenig dürftig.wer kann mir auskunft geben?wie soll ich mich verhalten?danke schonmal im voraus!ECKI

Antworten

  • Hallo E. ..,

    Du schreibst von gebrochener Wirbelsäule. Es gibt aber kleine Unterschiede!
    Da gibt es den der danach im Rollstuhl sitzt, oder auch den der die Wirbelsäule durch einen Kompressionsfraktur versteift wird!
    Es gibt aber auch Brüche die verheilen nachdem man über Monate ein Korsett getragen hat!
    Die Einschätzung GdB wird in letzter Zeit sehr regressiv gehandhabt! Die Integrationsämter haben schon eher einmal 40 Prozent GdB gegeben wo es heute noch 25 GdB gibt! Ich könnte Dir jetzt als Mehrfachbehinderter einmal aufzählen was ich so habe ...
    Es ist aber eine Geschichte wer dies beurteilt ob es um eine Frau / Mann geht, wie versichert usw.. So bekommt der eine 40 der andere 80 Prozent GdB!

    Da viele Unfallopfer nicht gerade finanziell gut betucht sind bleibt es dabei!
    Es gibt die Möglichkeit eine Verschlechterungsantrag zu stellen, zu einem Rechtsanwalt (Sozialrecht)zu gehen!
    Hier kann man einmal ganz grob http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/

    Die Frage ist was kommt bei den Gutachten raus die in zwei , drei Jahren gemacht werden? Da wird die MdE festgestellt die dann besagt wie viel Stunden Du noch arbeiten kannst!
    Ich habe 50 Prozent und vier verschiedene schwerwiegende Dinge - mit den GdB kann ich absolut nichts tun! Der Schwerbehindertenausweis ist ein schöner Schein bringt aber fast nix!
    Wenn man arbeitet bekommt man ein paar Euro Steuererleichterung / 5 Tage Urlaub mehr! Erst mit 80 Prozent bekommt man schon einmal einen günstigeren Eintritt udgl..
    Aber frag einmal eine Arbeitgeber ob der einen Schwerbehinderten ab 40J. noch einstellt! Das sind die wirklich entscheidenden Fragen! Alles andere ist weniger...

    Ich will dir damit sagen dein Unfall ist noch verhältnismäßig frisch da kann sich noch einiges bessern!
    Erst nach den Gutachten werden die irreparablen Dinge zusammengerechnet!
    welche Schmerzmittel nimmst Du, Valeron udgl.?

    Viele Grüße
    Stephanus


    PS. Da Du von einem Arbeitsunfall sprichst dürfte alles andere bereits geklärt sein da du vorher noch eine Kurzfrage gestellt hast!(?) ....
  • Hallo,

    wie Stephanus schon sagt, ist es leider auch vom Sachbearbeiter/in abhängig.

    Wenn Du den Bescheid ungerecht findest, kannst Du zunächst formlosen Widerspruch einlegen. Mit dem Hinweis weitere Unterlagen einzureichen.
    Danach kannst Du dich mit Deinen Hausärzten zusammensetzen. Die kennen dich besser und können eine Stellungnahme schreiben.

    Auch kannst Du dich mit einem Fachanwalt unterhalten. Vielleicht von einem Sozialverband. Gerne kann ich Dein Anliegen auch an unsere Fachexperten für Recht, die Anwaltskanzlei Janssen & Maluga, weiterleiten.
  • Hallo Eckaat,

    wann hast Du diese 30% bekommen? War es erst kürzlich, dann solltest Du Widerspruch einreichen und genau das beschreiben, daß Du unten beschrieben hast.

    "ich habe massive bewegungseinschränkungen in der hüfte,kann mir selbst keine socken oder schuhe anziehen ,kann mich kaum bücken und erreiche trotz hartem trainig nicht annähernd die hälfte meiner früheren belastungsfähigkeit"

    Ergänzend solltest Du noch hinzufügen, daß Du nur sehr kurze Wege laufen kannst. Dann solltest Du mindestens 50% und ein "G" bekommen. Liegt Dein Bescheit schon länger als sechs Monate zurück, könnte auch ein neuer, ein Verschlechterungsantrag, nützlich sein. Auch da solltest Du Deine persönliche Beschreibung nicht vergessen und alle Arztbriefe, die beschreiben wie schlecht es Dir geht, beifügen. Ich habe die Erfahrung gemacht, das ein neuer Antrag nach einiger Zeit erfolgreicher ist, als ein Widerspruch und Kopien von Arztbriefen nie fehlen dürfen. Du weißt nie, wie gründlich sich Dein Sacharbeiter informiert. Da kann es nie schaden, ihm alles vor die Nase zu legen.

    Viel Erfolg ((-;

    Gruß Karin
  • Moin Ihr fleißigen Ratgeber!

    Danke erstmal für Eure Auskünfte.
    Zum näheren Verständnis hier erst noch ein paar Infos.
    Der Arbeitsunfall ist in Norwegen passiert.Ich war und bin immer noch fest da angestellt.Ich bezahle alle Steuern und Sozialabgaben da.
    Für die gesundheitliche Reha ist eine BG in Deutschland zuständig,die aber nur die Gelder aus Norwegen an die entsprechende Stelle (z.B Krankenhaus oder Arzt )weiterleitet.Mehr nicht.
    Ich bekomme hier kein Krankengeld und für die berufliche Reha habe ich nach langem Ringen die Deutsche Rentenversicherung drankriegen können.
    Denn ich berufsunfähig und muß dringend umschulen oder weiterbilden.
    (ich bin Installateur und Heizungsbauer)

    So wie es sich in Euren Beiträgen anhört ist der GdB eh für nix zu gebrauchen.Bietet keine großen Vorteile,sondern eher Nachteile,da mich keiner mehr einstellt damit.
    Die Materie ist neu für mich,deshalb bin ich für jeden Rat dankbar.

    Nur soviel,je mehr Prozente ich bekomme,desto mehr Rente bekomme ich doch darauf.
    Und es ist ein großer Unterschied,ob ich 30 oder 50% meines letzten Einkommens obendrauf bekomme(und in Norwegen verdient man verdammt gut😉
    Oder liege ich damit auch völlig daneben?Gruss Eckaat
  • Ich nochmal,
    mein Doc hat mir keine ärztliche Bestätigung geschrieben.Sowas geht nur auf Anfrage der entsprechenden Behörde mit Formblatt.
    Ich muß meinen Einspruch jetzt begründen und das mache ich auch.
    Ich gehe nächste Woche ins Krankenhaus und bekomme den Fixateur ausm Rücken raus.Bin mal gespannt,ob sich dann was bessert.
    Die Hüfte und das gesamte Becken sind nur noch Kleinholz gewesen,gebrochen,ausgerenkt.11 Platten,47 Schrauben.Prearthrose.Beckenschiefstand.Irgendwann ein neues Hüftgelenk.
    Ibuprofen600,(ich weiß,man erntet dann immer so ein mitleidiges Lächeln von Leuten die ja eigentlich Morphium nehmen müßten,aber alles abgesetzt haben,weils eh nix bringt)ok,zur Sache:
    permanente Rückenschmerzen,Bücken nur schwer möglich,keine Lasten tragen,nächtliche Lagerungsprobleme,stark eingeschränkte Drehung und Beugung der Hüfte,abnormes Gangbild,kann keine längeren Strecken gehen oder autofahren,kann mir keine Socken anziehen oder Schuhe zubinden,berufsunfähig.Und das reicht für max 30%???!!!
    Die Beurteilung scheint eh nach Zufallsprinzip und Willkür zu verlaufen.
    Kommt gut durch den Tag!Gruss Eckaat
  • Hallo ekaart,

    also daß man mehr Rente bekommt, wenn mehr Prozente im Schwerbehindertenausweis stehen, ist ein Trugschluß. Das kannst Du streichen. Aber du bekommst als Schwerbehinderter mehr Urlaub, einen Steuerfreibetrag und je nach Merkzeichen eine Steuerleichterung beim Auto oder freie Fahrt bei Bus und Bahn. Was allen Schwerbehinderten gemeinsam ist, ist der Kündigungsschutz. Das sind nur Vorteile! Ob Du es schwerer hast eine Arbeit zu finden, hängt meiner Meinung nach mehr davon ab, ob Du eine sichtbare Behinderung hast oder nicht. Ich hatte nie Probleme eine Arbeit zu finden. Früher nicht als man mir meine Behinderung nicht an sah und heute auch nicht, obwohl ich bei jedem Vorstellungsgespräch meinen Rolli dabei habe. Natürlich muß ich heute überzeugender sein als früher. Aber das muß man auch wenn man älter wird. Wer kämpfen kann, der schaft viel in seinem Leben. Egal ob er gesund ist oder nicht.

    Gruß Karin
  • Moin Karin!

    Du hattest geschrieben,daß der Rentenanspruch in keiner Weise mit dem GdB zusammenhängt.Nach welchen Kriterien berechnet sich die Rente denn dann?
    Wo kann und wann muß ich die beantragen?
    Gruss Eckaat
  • Hallo ekaart,

    wann und ob du in Frührente gehst, hägt von Deiner Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit ab. Das wird auch in Prozenten berechnet. Bist Du zu 100% Arbeitsunfähig, bekommst Du die volle Arbeitsunfähigkeitsrente. Diese wird, mit kleinen Abzügen, so berechnet, als würdest Du mit 65 in Rente gehen. Ich bin wegen einer schweren chronischen Krankheit, nicht wegen meiner Gehbehinderung, zu 100% arbeitsunfähig und bin Frührentner bis zu meinem 65. Lebensjahr. Danach geht meine Frührente automatisch in eine Altersrente über. Informationen bekommst Du zu diesem Thema bei Deiner Rentenkasse.

    Der Schwerbehindertenausweis ist ein Nachweis für den Grad deiner Behinderung (nicht Arbeitsunfähigkeit). Ab 50% Schwerbehinderung wir dieser Ausweis ausgestellt. Er gilt als Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, die einem Schwerbehinderten vom Gesetz her zustehen. Diesen Ausweis bekommst Du von der Stadtverwaltung ausgestellt, wenn Du dort einen Antrag gestellt hast.

    Gruß Karin
  • Hallöchen,

    bei mir ist dein Problem gerade aktuell. Ich bekam für meine Behinderungen (Herz, Schulterprobleme, Sudeck, Steife Hand) insgesamt 50%, fand es auch unangemesssen.

    Ich hab mich deswegen bei der VDK erkundigt (komm da gerade her), dort wurde ein Verschlechterungsantrag gestellt, hab wohl sehr gute Chancen.

    Die VDK ist ne Vereinigung die Patienten mit Anträgen aller Art, Ärger mit Ärzten, Krankenkassen usw unterstützt. Kostet 5 Euro im Monat - das ist sie wert!!

    Bei dem Antrag musst du alles angebeb was dir weh tut, selbst der Blutdruck zählt, oder gar psychische Probleme

    Ich wünsche dir viel Erfolg 😳))
  • Hallo Lyrije!

    Danke für Deine Info!Komme grade ausm Krankenhaus,hatte ne Metallentfernung an der Wirbelsäule.
    Dort hatte ich natürlich auch das Thema mit anderen Patienten.Und mir wurde der Sozialverband Deutschland e.V. empfohlen.Ist sicher ähnlich gelagert wie Deine Empfehlung.Ich werde da einfach mal anklopfen.Dümmer wird man dadurch sicher nicht.

    Eine schöne Woche, Gruss Eckaat!!!
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