Gibt es eine Gleichstellung während meiner Ausbildungszeit?

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  • Hallo, ja.

    Behinderte Jugendliche und junge Erwachsene können Schwerbehinderten für die Zeit ihrer Berufsausbildung auch dann gleichgestellt werden, wenn deren Grad der Behinderung unter 30 liegt. Dazu genügt ein Bescheid der Agentur für Arbeit. Die Gleichstellung macht eine Förderung, etwa durch das Integrationsamt, möglich. Alle anderen Nachteilsausgleiche, etwa der besondere Kündigungsschutz, können jedoch nicht in Anspruch genommen werden.
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