Einsicht in die Gerichts- & Verfahrensunterlagen

Hallo,
mein Freund hat eine Sehbehinderung. Es soll nun als Beschuldigter eine Aussage vor Gericht machen. Muss das Gericht oder mein Freund dafür sorgen, dass er die Unterlagen in geeigneter Forum einsehen kann?

Antworten

  • Hallo,
    Blinde und sehbehinderte Menschen haben in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren einen Anspruch auf Zugänglichmachung von Bescheiden (dazu gehören auch Jahres- und Abschlusszeugnisse) und Gerichtsurteilen in einer für sie wahrnehmbaren Form (in
    Großdruck oder Blindenschrift, auf Tonträger u. a.).

    Wollen Sie dieses Recht wahrnehmen, dann klären Sie bitte mit der jeweiligen Behörde bzw. dem jeweiligen Gericht, welche Form der Zugänglichmachung in Ihrem Fall in Betracht kommt.
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