Habe ich ein Recht auf Freistellung von Mehrarbeit?

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  • Schwerbehinderte Menschen und ihnen von der Agentur für Arbeit Gleichgestellte sind auf Verlangen von Mehrarbeit freizustellen.

    Mehrarbeit ist diejenige Arbeit, die über die normale gesetzliche Arbeitszeit hinausgeht. Gesetzlich festgelegt ist eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden (§ 3 Arbeitszeitgesetz). Die tägliche Arbeitszeit kann aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn sie an anderen Tagen so ausgeglichen wird, dass innerhalb
    von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
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