70 % Schwbh.und kann evtl auf demersten arbeitsmarkt arbeiten

Zur zeit Arbeite ich in einer Werkstatt für Behinderte und erhalte nur ein taschengeld bei eine arbeitszeit von 33,5 stunden die Woche.Ich weiss das die Werkstatt viel Geld von der Behörde für mich erhält (Budget) nennt sich das . Wenn ich jetzt die chance habe auf dem ersten Markt eine Stelle zu finden und dem entsprechend entlohnt werde,erhält der Arbeitgeber genauso vielGeld von der Behörde wie die Werkstatt für Behinderten?Muss ich oder der neue Arbeitgeber einen antrag stellen ,und wenn wo und bei wem? 🥺 Was müsste in dem Antrag stehen?

Antworten

  • Hallo Balu,

    wieviel Prozent Dein Schwerbehindertenausweis hat, hat nichts damit zu tun, ob Du auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen kannst. Wenn Du in der Lage bist, die gleiche Arbeit zu leisten, wie gesunde Menschen, wirst Du genauso entlohnt. Dann gibt es auch keine Gelder von irgend welchen Behörden. Anders ist es, wenn man Dich der Integration wegen, in einen Betrieb steckt und Deine Arbeit und die Bereitschaft des Arbeitgebers Dich zu beschäftigen, gefördert wird. Als Alternative zur Werkstatt. Wenn Du aber in der Lage bist auf eigenen Füßen zu stehen, warum solltest Du nicht, wie alle andern millionen Menschen mit Schwerbehinderung (Krankheit / Behinderung), ein ganz normales Gehalt bekommen?


    Gruß Karin
  • Hallo Balu,

    eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden ist an gewisse Dinge gebunden!

    Also bei Dir wären das folgende Fragen
    Wie alt bist Du - welche Ausbildung hast Du - Du arbeitest zur Zeit 33,5 Stunden... 40 Stunden? Wie lange arbeitest Du da in der Behindertenwerkstatt?
    Wie eingeschränkt bist Du mit der Behinderung? Was möchtest Du tun/ arbeiten?

    Diese Fragen beantworten in etwa Deine Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt!

    Also wenn Du über 40 Jahre alt bist, einen Teilzeitjob suchst,in deiner Bewerbung steht habe über Jahre in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet....
    Wenn Du jetzt von Dir aus kündigst könnte es Probleme mit einer weiteren Unterstützung geben!
    Etwas anderes wäre es wenn Du jetzt sagen könntest OK ich könnte da eine Arbeit bekommen mit Vertrag nicht auf Zeit dann könnte man auf Grund des Gleichstellungsgesetzes eine Unterstützung erstreiten! So das Du in der Zeit der Einarbeitung entsprechend unterstützt wirst!
    Dazu kommt die Frage der Wohnung wohnst Du in einem angeschlossenen Wohnheim? Kannst Du da wohnen bleiben wenn..?

    Man bekommt mitunter einen Tipp von Verwandten da ist eine Stelle frei oder man findet etwas bei http://www.jobworld.de/ http://monster.de/ udgl..bei der Arbeitsagentur usw.. Ja und wie sieht es mit den Bewerbungsunterlagen aus alles OK?

    Da gibt es schon ein / zwei Fragen die man abklären muss siehe oben!
    Wichtig ist nicht kündigen wenn Du noch keinen unterschriebenen Dauervertrag in der Hand hast und weist wo Du wohnen kannst!

    Viele Grüße
    Stephanus

  • Hi,

    die Frage, was der Arbeitgeber bekommen kann, wurde hier noch nicht beantwortet. Es ist so, dass der Arbeitgeber, der einen schwerbehinderten Arbeitssuchenden einstellt, einen Lohnkostenzuschuss bekommen kann. Bei einem unbefristeten Vertrag gibt es die Förderung max. 3 Jahre und max. 70 % des Gehaltes. Zuständig ist hier die Agentur für Arbeit. Daneben kann der Arbeitgeber bis zu 25.000 € vom Integrationsamt für die Ausstattung eines neuen Arbeitsplatzes bekommen. Weiter können für Anschaffungen, die die Behinderung am Arbeitsplatz ausgleichen sollen, von der Agentur für Arbeit bzw. Rentenversicherungsträger übernommen werden.

    Auch gibt es die unterstütze Beschäftigung, etwas Neues, wofür es auch Gelder gibt. Hier sollen Menschen aus den Werkstätten wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Die Umsetzung passiert gerade. Wie sie im Einzelnen ausschaut, ist mir noch nicht bekannt.

    Das sind die Sachen, die mir spontan einfallen. Daneben gibt es noch Regionale Förderprogramme. Einfach mal bei der Agentur für Arbeit, da bei dem zuständigen Reha-Berater nachfragen.

    Viel Glück wünscht

    Thomas
  • Hallo Thomas,
    danke für die Ergänzung. Ich wußte nicht wie das, was früher die Hauptfürsorgestelle machte, heute geregelt ist. Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, daß diese Unterstüzung sehr hilfreich ist. Da wird nicht nur ein Arbeitsplatz barrierefrei eingerichtet, sondern auch im Notfall, bei langer Krankheit, auch mal ein Kollege neu eingestellt, bis man wieder gesund ist.

    Hallo Balu,
    was ich aber noch vergessen habe zu erwähnen ist, daß Betriebe ab einer bestimmten Größe, einen gewissen Prozentsatz "Behinderte" einstellen müssen. Stellen sie keine Menschen mit Behinderung ein, muß er Stafe zahlen. Außerdem steht man in Betrieben / im öffentlichen Dienst, nicht alleine da, wenn midestens fünf Mitarbeiter eine Behinderung haben. Wenn fünf Mitarbeiter eine Behinderung haben, können diese eine Schwerbehindertenvertretung gründen. Das ist sowas wie ein Betriebsrat für Behinderte. Viele Arbeitgeber haben den schon.

    Gruß Karin
  • Hallo Thomas und Karin,

    danke für Eure Antwort! Ich bekomme die Hilfe als Teilhabe am Arbeitsleben!
    Aber wenn ich SELBST eine BESTEHENDE ARBEITSTELLE KÜNDIGE sieht die Sache etwas
    anders aus!
    Sonst könnte ich ja theoretisch aller 3 Jahre wechseln und mir eine neue Stelle suchen!Ja und ich schätze da hätte wohl der Kostenträger etwas dagegen!
    Wenn ein Anwalt bzw. Vertreter die Beweggründe des Behinderten schlüßig vortragen kann!
    Dann könnte man einen Lohnzuschuss heraushandeln!
    Es ist also schon etwas komplizierter wenn der Arbeitgeber das Integrationsamt fragen muss bei einer Kündigung wie ist das beim Behinderten selbst!Kann der Behinderte auch sagen in 14 Tagen bin ich weg?
    Es ist also schon eine Sache für einen Experten das Beste daraus zu machen!
    Was die Behindertenquote angeht schreibt hier dazu ein Mac (ganz unten) etwas er sagt die Firmen zahlen lieber die Strafe als Schwerbehinderte einzustellen!

    http://www.carookee.com/forum/Jemah/4/Bewerbung_Vorstellungsgespraech_Absage_und_immer_wieder_von_vorne.20708619.0.01105.html

    VG Stephanus






  • Hallo Balu,

    es gibt bei Aachen eine Gartenbaufirma Namens Gut Hebscheid!
    Sie tut sehr viel für Behinderte - sie hat 25 Beschäftigte nicht wenig Behinderte
    dabei. Im Normalfall wird so eine Gärtnerei von 5 Beschäftigten..

    Da sich die Chefs der Gärtnereien im Normalfall schon ein Stück kennen - könnte man schon einmal die Frage stellen ob er ganz zufällig jemand in Deiner Nähe kennt da oben an der Waterkant oder so der evtl. einen..einstellt!

    http://www.via-aachen.de/

    VG Stephanus
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