ICH SOLL GEKÜNDIGT WERDEN UND MAN KREIDET MIR DIE VIELEN FEHLTAGE AN ! ZÄHLEN DA AUCH ARBEITSUNFALLT

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  • Hallo Rappen,

    bei solchen Fragen sollte man schon ein , zwei Worte mehr schreiben!
    Man weis nun nicht unbedingt ob die Fehltag enur durch den Arbeitsunfall (Wegeunfall) bedingt sind oder ob es da noch andere Probleme gab! oder war´s Du länger krank..vorher?
    Es gibt die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage nach der Kündigung Frist 3 Wochen!
    Wenn es einen Betriebsrat gibt hilft auch da evtl. ein Gespräch! Dabei ist auch wichtig wie Dein Familenstand ist!verheiratet/ Kinder?

    Krankheitsbedingte Kündigung nach Arbeitsunfall unrechtmäßig
    Hier ein Urteil zum Thema
    http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/infos/news/krankheitsbedingte-kundigung-nach-arbeitsunfall-unrechtmassig.html

    VG Stephanus
  • Hallo Rappen62,

    Menschen mit Behinderung genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Hierbei stehen die Integrationsämter helfend zur Seite.

    Wenn Du mir Deinen Wohn- bzw. Arbeitsort nennst, kann ich gerne das zuständige Integrationsamt für Dich raussuchen.
  • hallo,

    grundsätzlich sind fehltage kündigungsrelevant. das ist schon so.

    auch ein schwerbehindertengrad bzw. eine gleichstellung
    schützt nicht 100 %.

    es ist aber unbedingt notwendig, das integrationsamt und
    die schwerhindertenvertretung mit einzubeziehen. das ist auch gesetzlich
    geregelt.

    leider sind viele firmen zu schnell mit kündigungsabsichten
    dabei anstsatt unterstützung vom integrationsamt einzuholen um arbeitsplätze behindertengerecht umzugestalten oder betroffene anders einzusetzen.

    fehlzeiten nach wege-/arbeitsunfall sowie wie die krank für kind tage (bei kindern unter 12 jahren) zählen nicht dazu.

    ich hoffe, es wird gut enden für dich.
    ´viele grüsse
    christiane
  • HALLO !

    VIELEN DANK FÜR DIE ERSTEN HINWEISE !
    ICH BIN SEIT 17 JAHREN IN DER FIRMA UND HABE SEIT 2004 EINEN STETIGEN ANSTIEG
    MEINER FEHLTAGE ! DIESE SIND BEDINGT DURCH BANDSCHEIBENVORFÄLLE UND VERSCHIEDENEN
    OPERATIONEN UND AUCH ARBEITSUNFÄLLE !
    ICH HABE 50 % BEHINDERUNG UND DAS INTEGRATIONSAMT HAT NUN MITTLERWEILE DEM GESUCH DER
    FIRMA STATTGEGEBEN ! 2007 WURDE ES NOCH ABGELEHT UND NUN KOMMT ES SICHERLICH ZU EINER
    KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE ! VOM BETRIEBSRAT KANN ICH KEINE HILFE ERHOFFEN DA MAN MIR IN DEN
    LETZTEN JAHREN NIE GEHOLFEN HAT EINEN GEEIGNETEN ARBEITSPLATZ ZU FINDEN BZW. MEINEN ALTEN PLATZ WIEDER ZU ERHALTEN ! WAR 6 JAHRE SCHICHTFÜHRER IN EINER SCHWEISSEREI UND HABE ZUSÄTZLICH NOCH DIE ROBOTER PROGRAMMIERT !
    VIELLEICHT SUCHT JA JEMAND EINEN MIT 40 ZIGER IM RAUM LANDSHUT ! WÜRDE MICH SEHR FREUEN AUF EIN ANGEBOT ! ES KANN AUCH AUF TEILZEIT SEIN WEIL EINE ERWERBSMINDERUNGSRENTE BEWILLIGT WURDE !
    LEIDER GEHT MEINE FIRMA NICHT MEHR AUF EIN ANGEBOT AUF TEILZEIT EIN WEIL JETZT KURZARBEIT ANGESAGT IST !


    ALSO DANN ! VIELEN DANK BIS ::::::::: IRGENDWANN


    GRUSS ANDREAS
  • Hallo Rappen,

    jetzt wird es etwas lichter nach dem Nebel!
    Hier etwas zum Thema
    http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/gesundheitsvorsorge/eingliederungsmanagement/krankheit_und_kuendigung.htm

    Obwohl es schwierig ist da noch etwas zu tun - würde ich mich zumindest einmal rechtlich beraten lassen! VDK, SoVD , RA (Sozialrecht).
    Es gibt beim Arbeitsamt ein Programm das nennt sich WeGebAU ein Programm der Arbeitsagenturen keine Ahnung was bei Dir in dem Zusammenhang möglich ist was die Berufsgenossenschaft dazu sagt? Sprich das Du über eien Weiterbildungsmassnahme in einem ähnlichen Beruf eine Stelle bekommst!
    http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A053-Rehabilitanden/Allgemein/Arbeitgeberinformationen-Foerderung-der-.html
    -------
    Vielleicht funktioniert das auch ganz schnell über Monster.de ?

    G. Stephanus


  • Mit einem guten Anwalt kann man eine Abfindung herausschlagen. Meine Erfahrung ist, dass Integrationsamt, LWV usw. die Kündigungen nur abnicken. Sie prüfen nichts und helfen nicht. Ich hab es durch bis zum Sozialgericht. Die Richterin schrieb, die Firmen können ja auch "outsourcen oder Leiharbeiter" beschäftigen. Lügen vor Gericht dürfen sie auch. Das ist meine persönliche Erfahrung. 10 Jahre war ich neben meiner Arbeit ehrenamtlich auch noch als Betriebsrätin tätig. Behinderte haben keine Lobby.
    Da macht man sich keine Mühe. Das Integrationsamt sollte sich lieber "Ausgrenzungsamt" für Behinderte nennen. Für Firmen ist es nicht schwer, die Rechtsgrundlagen zu umgehen. Die Behörden, die eigentlich die Rechte Behinderter wahren sollten, habe ich als Unternehmerlobbyisten erlebt. In meinem Fall handelte es sich um Beihilfe zum Betrug. Das Geld und die Zeit für deren Bescheide kann man sich wirklich sparen. Sie sind nicht das Papier wert.
  • Hallo Soni,

    ich kann Dir was Deine Zeilen angeht nur absolut Recht geben!
    Beispiel 1
    Wer noch weis welchen Wirbel es um das Gleichstellungsgesetz gab!
    http://bundesrecht.juris.de/bgg/BJNR146800002.html
    Nun ich habe sehr viele Bewerbungen geschrieben bei 540 habe ich aufgehört
    zu zählen!
    Bei der Handwerkskammer in Baden habe ich zumindest den VERSUCH erlebt sich
    danach zu richten aber es war eher einen Show. So hatte ich drei Bewerbungsgespräche!
    Immer so mit einem Stapel (von ca. 70) gesunder Mitbewerber!
    Beispiel 2
    Im Jahr 2006 (Mai) gab es vor dem Bundessozialgericht ein Verfahren zum Thema Kürzung der Erwerbsminderungsrenten Verfassungswidrig!
    http://fau-bonn.de/nachrichten/bgh-urteil-hunderttausende-erwerbsminderungsrenten-zu-niedrig
    http://www.news-adhoc.com/klage-von-bundessozialrichter-gegen-eigenes-gericht-abgewiesen-idna2009042829070/
    Danach neuer Senat neues Urteil, es bleibt alles beim Alten! Für Sozialbelange kein Geld vorhanden, dass brauchen wir für die Finanzkrise!
    Beispiel 3
    So ganz kleine Benachteiligungen vor Gericht
    http://www.juraforum.de/urteile/urteil/ovg-rheinland-pfalz-urteil-vom-21-07-2006-az-2-a-1057506ovg.html
    Benachteiligung von Frauen 2007 hat sich seitdem etwas verbessert ?
    http://www.migration-boell.de/web/migration/46_948.asp
    1.7.2004 traten die neuen Heilmittelrichtlinien in Kraft.
    http://www.schaedel-hirn.de/ccm/navigation/informieren/hilfsmittel-verordnungen/;jsessionid=F83FA09BBCE1A27EA7CCB67C1385F6AF
    http://www.adberlin.com/ad-info_2004.htmlhttp://www.adberlin.com/ad-info_2004.html
    http://www.sovd-schaalby.de/PDF/behindert.pdf
    Ich weis nicht welche Erfahrungen Ihr mit den Therapiepausen gemacht habt bzw. mit Hilfsmittel die irgendwie Sparausgaben waren?

    Was mich betrifft ich habe eine Petition an den Bundestag geschickt - jetzt kam ein Schreiben zurück alles Bestens keine Probleme! Da ich aber entsprechende Unterlagen habe hoffe ich ... (Über das Thema E-Petitionen haben wir hier bereits..)
    Die Behindertenbeauftragte des Bundes für den der noch einen Rest Hoffnung hat..
    http://kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,10111/ticket,g_a_s_t

    Ja so könnte man Tageweise weiter schreiben aber ich möchte Euch nicht allzu sehr langweilen! Mal sehen wie es nach der nächsten Wahl aussieht, wenn evtl. CDU / FDP..!
    Dann wird es so christlich wie bei den christlichen Gewerkschaften! Dann würde nicht einmal mehr beten helfen!

    Viele Grüße
    Stephanus








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