Mehrfachbehindert und Obdachlos!?
Guten Tag ,
wie ist das? Also angenommen man ist Schwerbehindert und wohnt 15 Jahre in einer so genannten Einliegerwohnung!
Nun übernehmen die Kinder bedingt durch Krankheit der Vermieter das Haus! Vermieter ins >Pflegeheim..! Es gibt keinen Mietvertrag!
Normalerweise fällt man da ja in Uferlose weil ja nicht Wenige bedingt durch niedrige Löhne sich keine Private Berufsunfähigkeitsversicherung leisten können! Ja und so eine gewisse Vorsorge treffen können...!
Gibt es da noch einen letzten Rettungsanker oder war s das?
Was kann sollte man tun...?
Viele Grüße
Stephanus
wie ist das? Also angenommen man ist Schwerbehindert und wohnt 15 Jahre in einer so genannten Einliegerwohnung!
Nun übernehmen die Kinder bedingt durch Krankheit der Vermieter das Haus! Vermieter ins >Pflegeheim..! Es gibt keinen Mietvertrag!
Normalerweise fällt man da ja in Uferlose weil ja nicht Wenige bedingt durch niedrige Löhne sich keine Private Berufsunfähigkeitsversicherung leisten können! Ja und so eine gewisse Vorsorge treffen können...!
Gibt es da noch einen letzten Rettungsanker oder war s das?
Was kann sollte man tun...?
Viele Grüße
Stephanus
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Antworten
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Lieber Stephanus,
so wie ich ich Deinen Fall richtig verstanden habe, wird die Miete erhöht, richtig?
In diesem Fall könnte z.B. ein Mieterschutzverein eventuell helfen. Ein paar Links:
www.mieterbund.de
www.mieterschutzbund.de
www.ivmieterschutz.de
Außerdem kann man - wenn man es noch nicht probiert hat - Wohngeld (www.wohngeld.de) beantragen. Das hilft ein wenig.
Lieben Gruß,
Tom
MyHandicap
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Hallo Tom,
es hat nichts mit Mieterhöhung zu tun! Es ist das Thema Eigenbedarf (sprich vorgeschobener Eigenbedarfd)!
Es ist eine Kleinsteinraumwohnung!(Zi 12qm +Bad...!)
Jetzt ist die Frage nachdem die Vermieter so krank sind das nichts mehr geht...
und die Kinder der Vermieter nun die alles übernehmen ob sie mich kurzfristig
auf die Strasse setzen können wegen Eigenbedarf!
Ich wüßte im Moment gar nicht wie ich das Thema Möbeltransport in so einem Fall bewältigen sollte!
Ich wollte wissen ob es da eine Art Schonfrist gibt - den bei Eigenbedarf
kann man innerhalb von 24 h!
Viele Grüße
Stephanus
0 -
Hallo Stephanus,
normaler Weise hat der Vermieter die Verpflichtung Dir mindestens drei Monate Kündigungsfrist einzuräumen. Egal was im Mietvertrag steht oder ob wegen Eigenbedarf gekündigt wird. Es gibt auch Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel Behinderte, die nicht so schnell eine gleichwertige Wohnung finden können. Hierfür gelten, glaube ich, sogar zwei Jahre. Bin mir da aber nicht ganz sicher. Aber das Wohnungsamt kann Dich hier adäquat beraten. Es gibt dort eine Abteilung speziell für Menschen mit Handicap. Dort kannst Du auch erfahren wie viel Hilfe Du zum Einpacken und Möbelschleppen bekommst. Ich bin erst vor einem halben Jahr in eine rolligerechte Wohnung umfgezogen. Den Umzug samt Möbelspedition bezahlte zum größten Teil meine Krankenkasse (ich habe Pflegestufe eins), den Rest übernahm das Wohnungsamt und das Amt für soziale Integration (Balkonumbau). Geh einfach mal hin und rede mit dem für Dich zuständigen Sacharbeiter.
Gruß Karin
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